Tuberkulose im Erwachsenenalter

Erscheinungsjahr (Stand): 2022

Klassifikation: s2k

Registernummer: 020-019

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 13

Bewertung durch leitlinienwatch.de

17.12.23


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden im Leitlinienreport ab S.16 dokumentiert, am rechten Rand findet sich jeweils die Bewertung der IK und die Konsequenzen. Eingeleitet wird dieser Abschnitt mit den Worten:
"Im Folgenden sind die Interessenerklärungen als tabellarische Zusammenfassung dargestellt sowie die Ergebnisse der Interessenkonfliktbewertung und Maßnahmen, die nach Diskussion der Sachverhalte von der LL-Gruppe beschlossen und im Rahmen der Konsensuskonferenz umgesetzt wurden." Die Konsequenzen aus den IK folgten also nicht vorgegebenen Regeln, sondern wurden von der Gruppe selbst festgelegt, offenbar unter Beteiligung der Mitglieder mit IK. Im Leitlinienreport heißt es dagegen auf S.8. "Durch das Leitliniensekretariat wurde mit Hilfe der AWMF eine Bewertung empfohlen und diese in der Leitliniengruppe vorgestellt." Insgesamt mischen sich also Elemente einer regelbasierten Fremdbewertung und einer Eigenbewertung.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

10 von 22 Beteiligten geben finanzielle IK an (hier fehlt allerdings die Angabe, ob es sich bei dieser Gruppe um die Stimmberechtigten der Konsensuskonferenz handelt). Gesondert werden 10 externe Berater der Leitlinie aufgeführt, von denen 5 finanzielle IK haben (Leitlinienreport ab S.16).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Weder im Leitlinienreport noch in der Langfassung der Leitlinie werden Beteiligte mit Leitungsfunktionen, also Koordinatoren, Arbeitsgruppenleiter oder federführende Autor*innen ausdrücklich benannt. Auf S.3 des Leitlinienreports wird das Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose als federführend bezeichnet, dahinter werden drei Beteiligte genannt. Interessenkonflikterklärungen finden sich nur für zwei Beteiligte (einer mit, eine ohne IK), der dritte war möglicherweise nicht an der Konsentierung der Empfehlungen beteiligt. Eine Punktvergabe in diesem Kriterium wird nachträglich möglich sein, wenn die Rollen der Beteiligten im Leitlinienreport transparent werden.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Aus dem Leitlinienreport: "Als gering wurden potentielle Interessenkonflikte durch eine industriegeförderte Vortragstätigkeit mit einer Summe <10.000 Euro/ Jahr bewertet, daraus ergab sich keine Konsequenz. Als moderat wurden potentielle Interessenkonflikte wie eine Beratung/ Mitarbeit in einem Advisory Board einer Pharmafirma zum Thema Tuberkulose, private oder institutionelle Drittmittelförderung sowie alle industriegesponserten Vortragstätigkeiten >10.000 Euro/ Jahr bewertet." (Leitlinienreport S.8). Diese Einstufung halten wir für nicht angemessen, weil damit auch eine regelmäßige Vortragstätigkeit für eine Firma als geringer IK eingestuft werden kann, der dann ohne Konsequenzen bliebe. Andere Leitliniengruppen setzen das Limit für einen geringfügigen IK bei Vortragshonoraren von 1500-2000 € pro Jahr an. Die Mitarbeit in einem Advisory Board sehen wir als schweren Interessenkonflikt, da sie eine vertragliche Bindung an ein Unternehmen und damit an dessen Interessen zur Grundlage hat, meist sogar mit Geheimhaltungsklauseln. Ein Leitlinienautor muss die Freiheit haben, auch nicht allgemein bekannte nachteilige Kenntnisse über ein Produkt in einer Leitliniengruppe zu äußern. Wenn IK nicht adäquat eingestuft werden, kann es in diesem Kriterium nicht die volle Punktzahl geben.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Ein öffentlicher Review über eine Website fand nicht statt.

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe
- Berücksichtigung von internationalen evidenzbasierten Leitlinien als Grundlage der Empfehlungen


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

7

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Gegenüber der Vorgängerleitlinie (5 Punkte bei LeitlinienWatch) hat sich der Umgang mit Interessenkonflikten etwas verbessert, da nun weniger als die Hälfte der Beteiligten IK haben und eine Enthaltungsregel eingeführt wurde. Verbesserungspotenzial sehen wir im Hinblick auf eine angemessene Fremdbewertung der IK nach vorab festgelegten und angemessenen Regeln und konsequente Enthaltungen von Beteiligten mit IK. Es trifft zu, dass manche Leitliniengruppen durch eine stringente Enthaltungsregel handlungsunfähig werden. Das Aufweichen der Regeln erscheint dann oft als einziger Ausweg. Zielführender ist jedoch die Rekrutierung unabhängiger Autoren und das Beenden finanzieller Bindungen an die Arzneimittelindustrie, deren Produkte ein Leitlinienautor zu bewerten hat.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.