Bewertungskriterien

Kriterium 1: Transparenz

0 Punkte: keine Angaben zu Interessenkonflikten *
1 Punkt: Interessenkonflikte werden in den Leitliniendokumenten für jeden Autor pauschal angegeben (ja/nein)
2 Punkte: Interessenkonflikte werden detailliert dokumentiert (mit Angabe der Firmen)
3 Punkte: Interessenkonflikte werden durch die Koordinatoren oder ein separates Gremium bewertet

*Gemeint sind finanzielle Interessenkonflikte: Eigentümerinteressen und Aktien, Beraterverträge oder Honorare für Vorträge oder andere Aufträge von Herstellern der zu bewertenden Produkte, außerdem private Partnerbeziehungen zu Mitarbeitern des Herstellers. Eine Forschungstätigkeit für den Hersteller begründet einen Interessenkonflikt, auch ohne dass persönliche Honorare entgegengenommen wurden. Wenn alle Autoren frei von Interessenkonflikten sind, werden 3 Punkte zuerkannt, weil dann keine weitere Bewertung erforderlich ist.

Kriterium 2: Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

0 Punkte: > 50% mit finanziellen Interessenkonflikten*
1 Punkt: 25% bis 50% mit Interessenkonflikten
2 Punkte: < 25% mit Interessenkonflikten
3 Punkte: alle Leitlinienautoren ohne Interessenkonflikte

*Wenn keine detaillierten Interessenkonflikterklärungen der einzelnen Autoren vorliegen, werden 0 Punkte vergeben

Kriterium 3: Unabhängigkeit der Koordinatoren / Vorsitzenden / federführenden Autoren

0 Punkte: Keine Angabe oder alle federführenden Autoren mit Interessenkonflikten
2 Punkte: ein Teil der federführenden Autoren ohne Interessenkonflikte
3 Punkt: alle federführenden Autoren ohne Interessenkonflikte

Anmerkung
1 Punkt wird nicht vergeben. Wenn keine detaillierten Interessenkonflikterklärungen der einzelnen Autoren vorliegen oder die federführenden Autoren nicht erkennbar sind, werden 0 Punkte vergeben.

Kriterium 4: Enthaltung bei Abstimmungen

0 Punkte: Keine Angabe oder keine erkennbaren Enthaltungen bei Interessenkonflikten
1 Punkt: Es gibt eine Regel zur Enthaltung, Abstimmungsergebnisse sind jedoch nicht dokumentiert
2 Punkte: Partielle Enthaltungen
3 Punkte: Vollständig dokumentierte Enthaltungen der Mitglieder mit Interessenkonflikten

Anmerkungen

Wenn alle Autoren frei von Interessenkonflikten sind, werden 3 Punkte zuerkannt, weil dann keine Enthaltungen erforderlich sind.

Kriterium 5: Externe Beratung der Leitlinie

0 Punkte: Keine externe Beratung
2 Punkte: Beratung des Leitlinien-Entwurfs durch Fachöffentlichkeit oder Patienten über eine Website
3 Punkte: Beratung des Leitlinien-Entwurfs durch Fachöffentlichkeit oder Patienten und dokumentierter Umgang mit den eingegangenen Vorschlägen

Anmerkung
1 Punkt wird nicht vergeben.

Bonuspunkte

Weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten können mit maximal 3 Bonuspunkten bewertet werden. Beispiele für solche Maßnahmen sind:

  • Dokumentierte Anstrengungen zur Rekrutierung unabhängiger Autoren
  • Transparentes Bewertungssystem für die Relevanz von Interessenkonflikten
  • Nicht-Beteiligung von Autoren mit schwerwiegenden Interessenkonflikten nach Sichtung der Interessenkonflikterklärungen
  • Offene Diskussion der Interessenkonflikte in der Leitliniengruppe zu Beginn der Zusammenarbeit mit Erörterung der Konsequenzen, z.B. Enthaltungen
  • Plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe mit Beteiligung von Methodikern und Patientenvertretern
  • Aufbereitung der Studienevidenz durch Methodiker
  • Unabhängiger interner Reviewprozess, der über Konsentierung durch die Fachgesellschaften hinausgeht
  • Starker Konsens bei den Empfehlungen

Gesamtpunktzahl

Die maximale Punktzahl beträgt 15 Punkte plus 3 Bonuspunkte

11 bis 18 Punkte: Gut! Unabhängige Leitlinie mit ordentlich regulierten Interessenkonflikten

6 bis 10 Punkte: Achtung! Gute Ansätze, aber nur partielle Regulierung von Interessenkonflikten

0 bis 5 Punkte: Reformbedarf! Unzureichende Regulierung von Interessenkonflikten

Anmerkungen zu den Bewertungskriterien

  1. Den Initiatoren von LeitlinienWatch ist bewusst, dass die Unabhängigkeit einer Leitlinie nur eines von mehreren Qualitätskriterien ist –  aber ein wichtiges, das  bisher nirgendwo anders gründlich bewertet wird. Für eine umfassende Bewertung der methodischen Qualität eignet sich das Deutsche Leitlinien-Bewertungs-Instrument (DELBI).
  2. Die Bewertungskriterien gehen über das hinaus, was zum Zeitpunkt der Leitlinienerstellung von der AWMF gefordert wurde. Sie spiegeln vielmehr den Stand der internationalen Diskussion* und können dazu beitragen, auch in Deutschland Veränderungen in Gang zu bringen.
  3. Die quantitative Erfassung von Interessenkonflikten unterliegt Unschärfen, da einerseits manche Interessenkonflikte verschwiegen werden, andrerseits nicht jede Beziehung zur Arzneimittelindustrie zu Interessenkonflikten führt, etwa wenn eine Firma nicht die für die Leitlinie relevanten Medikamente herstellt. Allerdings zeigen die in Leitlinien veröffentlichten Interessenkonflikte in der großen Mehrheit einen Bezug zur Leitlinie.

* Weblinks

  1. AWMF-Regel für das Leitlinienregister: Erklärung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten bei Leitlinienvorhaben Version 2.4, Stand: 17.01.2018
  2. Council of Medical Specialty Societies, Code for Interactions with Companies, 2011
  3. Institute of Medicine, Clinical Practice Guidelines We Can Trust, 2011