Kleinwuchs

Erscheinungsjahr (Stand): 2023

Klassifikation: s1

Registernummer: 174-004

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED),
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 0

Bewertung durch leitlinienwatch.de

17.12.23


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikte der beiden Autoren werden in einem separaten Dokument mit Nennung der Firmennamen angegeben. Sie werden durch den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie bewertet. Die Bewertungskriterien lauten:
"Besprochen und beurteilt wurden die Interessenskonflikte immer nach drei Stufen gering, moderat und hoch (Skala von 1-3). Als keinen oder geringen Interessenskonflikt bewerteten wir, wenn Vortrags,- oder Gutachtertätigkeiten mit direkten, - oder indirekten finanziellen Zuwendungen von 500€/Jahr (in den letzten 3 Jahren) beliefen oder eine wissenschaftliche,- oder gutachterliche Tätigkeit überwiegend von der Industrie bezahlt wurde. Als hohen Interessenskonflikt stuften wir ein, wenn eine beteiligte Person >50% seines Gehaltes direkt von der entsprechenden Industrie bezieht." (Leitlinienreport S.3). Beide Autoren geben sowohl Berater- als auch Vortragshonorare von jeweils mehreren Herstellern von Wachstumshormonen an (Pfizer, Novo Nordisk, Merck). Ihre Interessenkonflikte werden in der Tabelle als "gering" bewertet. Dass diese Aktivitäten mit insgesamt weniger als 500€ honoriert worden wären, erscheint wenig glaubhaft. Weshalb hier kein Interessenkonflikt gesehen wurde, wird gesondert begründet: "Der Vorstand der DGKED kam nach eingehender Diskussion der Interessen zu dem Schluss, dass [...] ein geringer thematischer Bezug für diese Leitlinie besteht, da keine Empfehlungen für spezielle Therapieverfahren, Produkte oder Medikamente mit Präferenz bestimmter Hersteller gegeben wurden, aber Vortragstätigkeit vergütet wurde." Offenbar wurden hier die eigenen zuvor genannten Kriterien verletzt und mit einer nachgeschobenen Erklärung gerechtfertigt. Beim Thema Interessenkonflikte reicht das unseres Erachtens nicht aus. In Leitlinien geht es praktisch nie darum, dass einzelne Hersteller hervorgehoben werden, sondern um die Nennung von Substanzgruppen (z.B. neu und teuer versus alt und preiswert) und ob man überhaupt behandeln soll. Die Nutzer der Leitlinie und die Öffentlichkeit wollen sicher sein, dass eine Beeinflussung aus kommerziellen Motiven ausgeschlossen werden kann, was angesichts der finanziellen Verbindungen der Autoren schwer möglich ist. Zudem ist das Kriterium für schwere Interessenkonflikte nicht akzeptabel, da eine 40%-Teilzeitstelle bei einem Hersteller von Wachstumshormonen nach dieser Definition keinen schweren Interessenkonflikt begründet hätte.
Die Graduierung der Interessenkonflikte entspricht auch nicht den Empfehlungen der AWMF. Diese stuft eine Beratertätigkeit, wie sie bei beiden Autoren vorliegt, bereits als moderaten Interessenkonflikt ein und empfiehlt eine Enthaltung bei thematisch relevanten Abstimmungen (https://www.awmf.org/regelwerk/erklaerung-von-interessen-und-umgang-mit-interessenkonflikten).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Beide Autoren geben finanzielle Verbindungen zu den Herstellern der zu bewertenden Produkte an (separates Dokument zu Interessenkonflikten).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Die beiden Autoren sind hier die Federführenden.

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Eine Enthaltungsregel wird zwar erwähnt, ist aber offensichtlich nicht ernst gemeint (s. Kommentar zu Kriterium 1).

0

Externe Beratung der Leitlinie

0

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Eine umfassende Evidenzrecherche fand hier nicht statt, Patientenvertreter und andere Berufsgruppen waren nicht beteiligt.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

3

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Diese Leitlinie ist nicht auf dem aktuellen Stand, was den Umgang mit Interessenkonflikten angeht. Vor der nächsten Bearbeitung können sich die herausgebenden Fachgesellschaften zunächst die Frage stellen: Finden wir im deutschsprachigen Raum zwei Expert*innen, die keine finanziellen Interessenkonflikte mit Herstellern von Wachstumshormonen haben? Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Leitlinie wird von einer positiven Antwort abhängen. Dementsprechend empfiehlt das Guideline International Network in seinem ersten Prinzip zur Interessenkonfliktregulierung: "Guideline developers should make all possible efforts to not include members with direct financial or relevant indirect COIs" (https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M14-1885).

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.