Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne

Erscheinungsjahr (Stand): 2022

Klassifikation: s1

Registernummer: 030-057

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN),
Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 3

Bewertung durch leitlinienwatch.de

12.02.23


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikte aller Beteiligten werden detailliert aufgeführt und transparent bewertet (Langfassung der Leitlinie S. 142/143 und ab S. 190). Die Bewertung ist für den Leser transparent, da sie direkt neben die angegebenen Firmenbeziehungen platziert wurde und (vorbildlich!) den Bezug der einzelnen Verbindungen zur Leitlinie verdeutlicht, indem neben den Firmennamen die relevanten Produkte genannt werden, z.B. "TEVA (Fremanezumab)". Unter der Bewertung werden die Konsequenzen für die Mitarbeit an der Leitlinie genannt, z.B. "Kein Mitwirken und Enthaltung (Delphi-Runde) bei monoklonalen Antikörpern."
Die Interessenerklärungen sind jedoch nicht komplett dokumentiert: "In der tabellarischen Zusammenfassung werden nur die Angaben aufgeführt, für die ein thematisch relevanter Bezug zur Leitlinie festgestellt wurde." (Langfassung, S.190). Üblich ist die vollständige Wiedergabe der Firmenbeziehungen. Mitunter hat ein Autor mit einer Firma auf einem anderen Gebiet als dem Leitlinien-Thema zusammengearbeitet. Gleichzeitig kann die Firma ein Produkt vertreiben, das für die Leitlinie relevant ist. Dann gilt der Grundsatz: "Wenn mein Geldgeber ein Interesse an der Richtung meiner Empfehlung hat, dann habe ich einen Interessenkonflikt". Daher entspricht es dem AWMF-Standard, alle finanziellen Beziehungen in der Leitlinie offenzulegen.
Die Interessenkonflikte der Gruppe wurden durch die drei Koordinator*innen bewertet. Die IK der Koordinator*innen durch einen anonymen Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Neurologie. Vorträge mit Honorierung durch eine Firma werden als geringe IK bewertet, die zu keiner Konsequenz führen. Dabei bleibt offenbar unberücksichtigt, ob es sich um einen einmaligen oder wiederholte Vorträge handelt.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

22 von 28 Beteiligten geben Interessenkonflikte an, ganz überwiegend mit den Herstellern der in der Leitlinie zu bewertenden Produkte (ab S. 190 der Langfassung der Leitlinie).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Alle drei Koordinator*innen geben IK an (S. 190 der Langfassung der Leitlinie). Ein Koordinator hat als Medizinpsychologe Firmenhonorare erhalten, die intern nicht als IK gewertet wurden, da es bei diesen Kooperationen nur um nicht-medizinische Therapien von Kopfschmerzen ging. Für die Bewertung von Interessenkonflikten kommt es jedoch nicht nur darauf an, ob es einen der inhaltlichen Bezug der Tätigkeit für eine Firma zu den Produkten gibt, um die es in der Leitlinie geht. Der Interessenkonflikt wird vielmehr durch die finanzielle Beziehung begründet (s. Kommentar zu Kriterium 1).

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Für moderate Interessenkonflikte gilt eine konsequente Enthaltungsregel, die nicht nur den Auschluss von Abstimmungen, sondern auch von Beratungen zum betreffenden Thema umfasst. Die volle Punktzahl können wir bei diesem Kriterium nicht vergeben, da von Firmen finanzierte Vortragstätigkeiten nicht zur Enthaltung von Abstimmungen führten, da sie nur als geringer IK gewertet werden, ohne dass deutlich wird, ob es sich um einzelne oder wiederholte Vorträge handelt. Wir sehen eine wiederholte Vortragstätigkeit für die Hersteller der zu bewertenden Produkte als mindestens moderaten IK an.

0

Externe Beratung der Leitlinie

1

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Gut nachvollziehbare Darstellung der relevanten IK und ihrer Konsequenzen, die bei anderen AWMF-Leitlinien noch nicht Standard ist.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

6

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Diese Leitlinie fällt positiv mit einer konsequent gehandhabten Enthaltungsregel auf, die Beteiligte mit moderaten Interessenkonflikten nicht nur von der Abstimmung, sondern auch von der Beratung einzelner Themen ausschließt. Problematisch bleibt der hohe Anteil von Beteiligten mit Interessenkonflikten. Es ist zu hoffen, dass die sogenannten Juniorautor*innen dieser Leitlinie, die zur Hälfte IK-frei sind, sich ihre Unabhängigkeit für zukünftige Versionen dieser Leitlinie bewahren oder sie durch die Loslösung von der Arzneimittel-Industrie erwerben. Ein solches "Divestment" empfehlen die American Academies in den USA allen Leitlinienautoren in ihrer Denkschrift "Clinical practice guidelines we can trust" (Standard 2.3; https://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK209538/).

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.