Müdigkeit

Erscheinungsjahr (Stand): 2023

Klassifikation: s3

Registernummer: 053-002

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 7

Bewertung durch leitlinienwatch.de

03.02.23


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Bewertung erfolgte durch zwei externe Beauftragte der AWMF. (LL-Report, S. 17: https://register.awmf.org/assets/guidelines/053-002m_S3_Muedigkeit_2023-01_01.pdf). Die Interessenkonflikte werden im LL-Report ab S.8 aufgeführt. Jeweils am rechten Rand findet sich die Bewertung der Relevanz der IK. Es wird jedoch hier nicht ersichtlich, warum einzelne Beziehungen als IK eingestuft werden oder nicht.

2

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Vier von 26 stimmberechtigten Mitgliedern der Konsensuskonferenz geben finanzielle Verbindungen zu Arzneimittelfirmen an (LL-Report, ab S.8).

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Die federführende Autorin gibt keine Interessenkonflikte an.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Es gibt ein festgelegtes Procedere, dieses kam jedoch mangels relevanter Abstimmungen nicht zum Einsatz (LL-Report, S. 17: https://register.awmf.org/assets/guidelines/053-002m_S3_Muedigkeit_2023-01_01.pdf): "Im Ergebnis zeigten sich bei einer Person ein geringer direkter finanzieller Interessenkonflikt in eine medikamentöse Behandlung der Fatigue und bei einer Person ein moderater Interessenkonflikt in Bezug auf Antikörperdiagnostik und medikamentöse Therapie von ME/CSF. Da beide Aspekte nicht unmittelbar in den Empfehlungen adressiert wurden, waren keine Ausschlüsse bei der Abstimmung in der Konsensuskonferenz erforderlich." (LL-Report, S.17). Diese Einschätzung mag zutreffen, sie steht jedoch im Widerspruch zur Bewertung in den IK-Erklärungen, wo es zu den IK einer Beteiligten heißt: "moderat; Stimmenthaltung".

3

Externe Beratung der Leitlinie

Der Leitlinien-Entwurfs wurde durch Fachöffentlichkeit und Patienten beraten. Der Umgang mit den Kommentaren ist dokumentiert. (LL-Report, S 162 f.: https://register.awmf.org/assets/guidelines 053-002m_S3_Muedigkeit_2023-01_01.pdf)

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- systematische Literaturrecherche inklusive Cochrane-Reviews
- externe Beratung der Leitlinie


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

15

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Die Neuauflage der Leitlinie von 2018 hat zu Verbesserungen beim Interessenkonfliktmanagement geführt, es existiert nun eine Einstufung der IKs. Auch wurden zwischenzeitlich die 2018 noch fehlenden Prozeduren für das Vorgehen bei Interessenkonflikten eingeführt. Insgesamt wird diese Leitlinie nicht erkennbar durch Interessenkonflikte beeinflusst. Dennoch gibt es im Detail Widersprüche bei der IK-Bewertung (siehe Kriterium 4). Diese führen jedoch zu nicht zu relevanten Einschränkungen an dieser ansonsten sehr gut erarbeiteten Leitlinie zu einem relevanten Beratungsanlass in der ärztlichen Praxis.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.