Palliativmedizinische Versorgung neurologischer Erkrankungen

Erscheinungsjahr (Stand): 2022

Klassifikation: s2k

Registernummer: 030-145

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 6

Bewertung durch leitlinienwatch.de

16.05.23


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

Interessenkonflikte (IK) der Autorinnen und Autoren werden im Leitlinienreport aufgeführt, jedoch nur die, für die ein thematischer Bezug zur Leitlinie festgestellt wurde (Leitlinien-Report S. 12 ff). Angaben zu den Firmen finden sich nicht. Eine Bewertung der IK erfolgte durch die Koordinatoren, die alle IK als nicht relevant für die Leitlinie einstuften. Weil es keine Angaben zu den beteiligten Firmen gibt, können die Leserinnen und Leser dies nicht nachvollziehen. (Leitlinienreport, S.12, https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-145m_S2k_Palliativmedizinische-Versorgung-neurologischer-Erkrankungen_2023-04.pdf).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Mehr als die Hälfte der Autorinnen und Autoren geben IK an. Da alle von den Koordinatoren als nicht relevant bewertet werden, sehen sie die 50%-Regel der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) als erfüllt. Diese besagt, dass mindestens 50% der an einer Leitlinie Beteiligten keine oder nur geringe für die Leitlinie relevante Interessenkonflikte haben dürfen. Weil es keine Angaben zu den betroffenen Unternehmen gibt, ist dies für Leserinnen und Leser nicht nachzuvollziehen (s. Kriterium 1). Eine transparente und nachvollziehbare Interessenkonfliktbewertung wird von Leitlinienwatch akzeptiert.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide Koordinatoren geben IK an (Leitlinienreport S. 12).

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Es findet sich keine Regel zu Enthaltungen bei Abstimmungen.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Die Leitlinie wurde ausschließlich den beteiligten Fachgesellschaften bzw. deren Vorständen zur Begutachtung vorgelegt.

0

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Bonuspunkte für Faktoren, die zur Vermeidung verzerrter Inhalte beitragen, können leider nicht vergeben werden. So erfolgte beispielsweise keine systematische Literaturrecherche. Auch ist nicht zu erkenen, dass unabhängige Methodiker einbezogen wurden. Eine externe Begutachtung fand ebenfalls nicht statt.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

1

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Leider ist die Transparenz und der Umgang mit IK in dieser wichtigen Leitlinie nicht ausreichend. Wahrscheinlich ist das Risiko dieser Leitlinie, durch Interessenkonflikte beeinflusst zu sein, sehr gering, da kommerziell lukrative Arzneimittel und Therapieverfahrenen in der Palliativmedizin keine Rolle spielen. Es ist jedoch Aufgabe der Herausgeber und Koordinatoren, die finanziellen Verbindungen der Leitlinieautoren transparent zu machen, die Interessenkonflikte nachprüfbar zu bewerten sowie angemessene Konsequenzen zu dokumentieren, beispielsweise Enthaltungen bei bestimmten Abstimmungen (https://www.awmf.org/regelwerk/erklaerung-von-interessen-und-umgang-mit-interessenkonflikten). Für die nächste Überarbeitung empfehlen wir beispielsweise, die IK detailliert mit Angabe der Firmen zu deklarieren (s. Anhang 2 des o.g. AWMF-Dokuments) und eine Regel zu Enthaltungen bei Abstimmungen zu formulieren und zu befolgen. Die Fachöffentlichkeit sollte Gelegenheit haben, die Leitlinie zu kommentieren und der Umgang mit den Kommentaren sollte dokumentiert werden.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.