Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK

Erscheinungsjahr (Stand): 2019

Klassifikation: s3

Registernummer: nvl-004

Federführende Fachgesellschaft(en):
Nationale Versorgungsleitlinien

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 15

Bewertung durch leitlinienwatch.de

26.07.19


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

"Alle Autoren der NVL haben Interessen am Anfang des Leitlinienprozesses schriftlich offengelegt (siehe Leitlinienreport). Interessenkonflikte wurden im Rahmen der Diskussion der Leitliniengruppe sowohl in der Auftaktsitzung als auch in der Konsensuskonferenz offen thematisiert. Ausschlüsse aus der Leitliniengruppe wurden als nicht erforderlich angesehen. Für die Fälle, in denen Interessenkonflikte durch bezahlte Berater- oder Gutachtertätigkeit, bezahlte Vortragstätigkeit, Geschäftsanteile und Aktien oder Drittmittel durch die Industrie bezüglich eines Themas vorlagen, wurden Enthaltungen beschlossen. Enthaltungen bei empfehlungsrelevanten Interessenkonflikten anderer Kategorien wurden nahegelegt."
Quelle: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-004l_S3_KHK_2019-04.pdf
Das offene Ansprechen der Interessenkonflikte in der Leitliniengruppe ist positiv zu bewerten, ersetzt jedoch keine separate und dokumentierte Bewertung der IK durch die Koordinatoren oder ein separates Gremium.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

11 von 38 Mitgliedern der Leitliniengruppe geben finanzielle Beziehungen zu pharmazeutischen Unternehmen oder Medizinproduktherstellern an, die Produkte im Bereich KHK verkaufen. Nur einer von 11 gibt an, dass sich daraus "bedeutsame Interessenkonflikte" ergeben würden. Quelle: Leitlinienreport S.26 ff.; https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-004m_S3_KHK_2019-04.pdf

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Die Koordination der Leitlinie erfolgte durch das ÄZQ. Die Mitarbeiter des ÄZQ haben keine Interessenkonflikte deklariert. Quelle: Leitlinienreport, S. 17; https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-004m_S3_KHK_2019-04.pdf

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Auf Seite 39 des Leitlinienreports werden 3 Enthaltungen durch Interessenkonflikte (Advisory Board) dokumentiert. Angesichts von 11 Autoren mit relevanten Interessenkonflikten erscheint die Anzahl der Enthaltungen zu niedrig. Beispiel: 4 Autoren unterhalten finanzielle Beziehungen zu Herstellern von PCSK9-Inhibitoren, keiner dieser Autoren sieht darin einen "bedeutsamen Interessenkonflikt", es ist keine Abstimmungsenthaltung der 4 Autoren bei diesem Thema dokumentiert.

3

Externe Beratung der Leitlinie

"Nach Fertigstellung der inhaltlichen Arbeiten an der NVL wurde eine Konsultationsfassung auf den Internetseiten des ÄZQ (www.leitlinien.de) öffentlich zugänglich für 4 Wochen zur Kommentierung bereitgestellt (von 27.08.2018bis 24.09.2018). Der Beginn dieses externen Begutachtungsverfahrens wurde auf den Internetseiten des ÄZQ und über eine Pressemitteilung an Presseverteiler bekannt gegeben. Eingehende Kommentare wurden durch das ÄZQ gesammelt, aufbereitet und an die Leitliniengruppe weitergeleitet. Die eingegangenen Kommentare wurden diskutiert und über daraus resultierende Änderungen beraten. Inhaltliche Änderungen an den Empfehlungen wurden erneut konsentiert. Eingegangene Kommentare und entsprechende Beschlüsse mit ihren jeweiligen Begründungen sind im Anhang 13 zu finden. Inhaltliche Änderungen an den Empfehlungen wurden erneut konsentiert. " Quelle: Leitlinienreport S 17; https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-004m_S3_KHK_2019-04.pdf

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

"Bei der Erstellung der NVL Chronische KHK kamen folgende schützende Faktoren zur Anwendung, die den Einfluss möglicher Interessenkonflikte reduzieren:
•unabhängige Koordination der Leitlinie (ÄZQ);
•unabhängige Moderation (AWMF, ÄZQ);
•unabhängige Leitung von Arbeitsgruppen (ÄZQ);
•Evidenzaufbereitung durch Methodiker (ÄZQ);
•multidisziplinäre Leitliniengruppe, bei Abstimmungen hat jede Fachgesellschaft/Organisation eine Stimme;
•strukturierter Konsensprozess;•festgeschriebene Leitlinienmethodik (von der Evidenz zur Empfehlung)."
Quelle: Leitlinienreport, S 17; https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-004m_S3_KHK_2019-04.pdf


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

14

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Auch in der Neuauflage dieser Leitlinie wird in einem methodisch aufwändigen Prozess eine weitgehende Minimierung von Interessenkonflikte erreicht. Dennoch bleibt unklar, warum bei 11 Autoren mit relevanten Interessenkonflikten nur insgesamt 3 Enthaltungen erfolgten. Insgesamt konnte die Zahl der Autoren mit bedeutsamen Interessenkonflikten in dieser Auflage der Leitlinie erneut signifikant gesenkt werden, eine überzeugende externe Bewertung "bedeutsamer Interessenkonflikte" wäre hier jedoch wünschenswert.
Daraus leiten sich 2 Verbesserungsvorschläge ab, die wir bereits bei der vorherigen Version veröffentlicht haben:
1. Im Formular zur Darlegung von Interessenkonflikten sollte der folgende Satz entfallen: "Ergeben sich aus allen oben angeführten Punkten nach Ihrer Meinung für Sie oder die gesamte Leitliniengruppe bedeutsame Interessenkonflikte?" Ein IK ist ein objektiver Tatbestand und kann vom Betroffenen nicht subjektiv beurteilt werden.
2. Die Bewertung der IK und die daraus folgende Konsequenz (Enthaltung) muss ein externes Gremium übernehmen. Dessen Entscheidung hat dann verpflichtenden Charakter.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.