Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms

Erscheinungsjahr (Stand): 2017

Klassifikation: s3

Registernummer: 032-045OL

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG),
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 32

Bewertung durch leitlinienwatch.de

05.03.18


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Es liegt eine Erklärung zu Interessenkonflikten vor (Leitlinienreport S.123 ff.). Diese werden nur pauschal angegeben (ja/nein-Antworten, Firmen werden nicht benannt), aber durch ein Conflict-of-Interest-Bewertungsteam aus der Steuergruppe hinsichtlich Relevanz für die Leitlinie bewertet und nach Schwere in gering/moderat/gravierend unterteilt (Leitlinienreport S. 119 und S. 120). Punktabzug, da keine detaillierten firmenbezogenen Angaben gemacht werden und die Bewertung damit nicht transparent nachvollziehbar ist. Durch wen die Interessenkonflikte der Steuergruppe bewertet wurden, wird nicht explizit gesagt. Leitlinienkoordinatoren und Mitglieder der Steuergruppe wurden jedoch grundsätzlich von Abstimmungen ausgeschlossen (Leitlinienreport S. 120).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Entsprechend der pauschalen Angabe (Interessenkonflikte ja/nein) geben 85 der 90 Teilnehmer finanzielle Interessenkonflikte an. Nach Bewertung durch das Conflict-of-Interest-Bewertungsteam sind die Interessenkonflikte von 4 Teilnehmern als gering einzustufen, die von 44 als moderat, keine als gravierend (S. 123 ff.).

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Gewertet werden das Koordinationsteam und die Arbeitsgruppenleiter (n=29). Davon geben 27 IK an, deren Relevanz vom Leser der Leitlinie nicht beurteilt werden kann, weil - anders als bei fast allen anderen S3-Leitlinien - konkrete Angaben zu den Firmenverbindungen fehlen (S. 10 sowie S. 123 ff.). Mit 2 Punkten ist dieses Kriterium eher zu großzügig bewertet, da kaum Verantwortliche ohne Industrieverbindungen rekrutiert wurden.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Es gab eine Enthaltungsregel. Bei keinem oder geringem Interessenkonflikt erfolgten keine besonderen Maßnahmen. Bei moderatem Interessenkonflikt wurde festgelegt, dass der Teilnehmer bei den betroffenen Themen nicht mit abstimmt. Bei gravierendem Interessenkonflikt sollte ein Ausschluss von der Abstimmung erfolgen, ein obligater Review des betreffenden Kapitels durch Dritte, wahlweise der Ausschluss aus der Diskussion (Leitlinienreport S. 120). In Tabelle 13 (S. 121) wurde die (eher geringe) Anzahl der Enthaltungen für jedes betroffene Kapitel festgehalten. In keinem Fall wird ein gravierender IK festgestellt, was angesichts der vielen Beraterverträge der Beteiligten mit Arzneimittelherstellern verwundert, aber wiederum nicht im Einzelnen bewertet werden kann, da konkrete Angaben fehlen.
Punktabzug aufgrund der summarischen Angabe der Enthaltungen ohne vollständig dokumentierte Enthaltungen der jeweiligen Mitglieder.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand eine 4-wöchige öffentliche Konsultationsphase statt (Leitlinienreport S. 68). Die Dokumentation der eingegangenen Kommentare sowie der Umgang mit diesen, findet sich in tabellarischer Form auf S. 69 ff. des Leitlinienreports.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- systematische Literaturrecherche mit Einschluss von Cochrane Reviews
- plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe
- Einbezug evidenzbasierter Literatur
- Beteiligung von Patientenvertretern
- Berücksichtigung disseminierter Leitlinien


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

12

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Bei dieser wichtigen Leitlinie wurden erkennbar größere Anstrengungen gemacht als bei der Vorgängerversion (6 Punkte), um sachgerecht mit IK umzugehen, daher auch das bessere Ergebnis der aktuellen Bewertung (12 Punkte). Positiv ist insbesondere die Einschätzung der IK durch ein Bewertungsteam. Besser wäre allerdings ein unabhängiges und anonymes Team (nach dem Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Neurologie). Wenig verständlich ist die nur pauschale Angabe der Firmenbeziehungen, wodurch die Nachvollziehbarkeit der Bewertungen verhindert wird. Offenbar wurden selbst Beraterverträge mit den Herstellerfirmen nicht als gravierender IK gewertet. Für die nächste Überarbeitung ist außerdem eine gezielte Rekrutierung unabhängiger Leitlinienautoren zu empfehlen.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.