Diagnose und Therapie des Guillain-Barré Syndroms im Kindes- und Jugendalter

Erscheinungsjahr (Stand): 2019

Klassifikation: s3

Registernummer: 022-008

Federführende Fachgesellschaft(en):
Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 14

Bewertung durch leitlinienwatch.de

11.04.19


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden detailliert dokumentiert und durch den Koordinator bewertet, dessen Bewertung wiederum wurde durch eine Teilnehmerin der Leitliniengruppe begutachtet (s. Leitlinienreport S. 10).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

13 der 18 Teilnehmer geben Interessenkonflikte an. Acht der Teilnehmer geben an, in einem Advisory Board für pharmazeutische Unternehmen tätig zu sein (s. Leitlinienreport S. 11-12).
Der Koordinator bewertet die IK bei 11 Mitgliedern als IK ohne thematischen Bezug zur Leitlinie. Lediglich bei 2 Teilnehmern bestehe eine Bezug zur Leitlinie mit geringer Relevanz (s. Leitlinienreport S. 10). Ein Teilnehmer hat bezahlte Vorträge für drei Hersteller von Immunglobulinen gehalten. Diese Substanzen sind sehr teuer und werden beim Guillain-Barré-Syndrom als wichtigste Therapieoption eingesetzt. Dennoch sieht der Koordinator hier keinen Interessenkonflikt.
Die (Selbst-) Einschätzung des Koordinators, Interessenkonflikte mit nur geringer Relevanz zu haben, hinterlässt einen zweifelhaften Eindruck, zumal er angibt, an einem Advisory Board für ein Pharmaunternehmen teilzunehmen, das u.a. eine klinische Studie zu Immunglobulinen bei MS betreibt. Bei einer solchen Konstellation gehen wir von erheblichen Interessenkonflikten mit Bezug zur Leitlinie aus.
Insgesamt haben wahrscheinlich tatsächlich nur sehr wenige Beteiligte relevante IK. Die Aussage verliert angesichts der genannten Fehleinschätzungen jedoch insgesamt an Glaubwürdigkeit. Um die IK-Bewertung für die Nutzer der LL transparent zu machen, sollte man die Hersteller von Immunglobulinen in den IK-Erklärungen typographisch hervorheben, statt sie in der Auflistung der vielen Firmenverbindungen untergehen zu lassen.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Der Koordinator der Leitlinie gibt Interessenkonflikte an (s.o.).

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Es existiert keine erkennbare Enthaltungsregel. Begründet wird dies mit der insgesamt geringen Zahl von Interessenkonflikten. Die AWMF-Regel besagt jedoch, dass sich befangene Mitglieder von Leitliniengruppen bei Abstimmungen mit Bezug zum IK enthalten sollen.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es erfolgte keine externe Begutachtung durch Fachöffentlichkeit oder eine Website. Die Leitlinie wurde einer externen Person zur fachlichen Begutachtung vorgelegt, was eine öffentliche externe Begutachtung jedoch nicht ersetzen kann. Zudem wurde die Leitlinie intern durch die Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften verabschiedet (s. Leitlinienreport S. 9).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe mit Vertretern verschiedener Fachgesellschaften und Patientenvertretern (s. Leitlinienreport S. 3-4)
- systematische Literaturrecherche, Einschluss von Cochrane Reviews und Evidenzaufarbeitung (s. Leitlinienreport S. 5-8).
- starker Konsens bei den meisten Empfehlungen


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

6

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Wichtige und methodisch hochwertige Leitlinien. Das Risiko einer Beeinflussung der Empfehlungen durch Interessenkonflikte ist als insgesamt gering einzuschätzen. Allerdings wurde hier durch ein nachlässiges Management der Interessenkonflikte die Chance vergeben, dies auch deutlich zu machen. Die Bewertung der Interessenkonflikte ist intransparent, da der Leser nicht erkennen kann, welche Firmenkontakte für die Leitlinie überhaupt relevant sind. Die oben genannten Beispiele machen deutlich, dass zudem einzelne relevante IK bagatellisiert wurden. Wir empfehlen der Gesellschaft für Neuropädiatrie, bei der nächsten Überarbeitung eine Kollegin/einen Kollegen ohne Verbindung zur Immunglobulinindustrie mit der Koordination zu betrauen. Das AWMF-Regelwerk zum Umgang mit IK sollte konsequent umgesetzt werden:
https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20180117_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.4.pdf

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.