Therapie akuter und chronischer immunvermittelter Neuropathien und Neuritiden

Erscheinungsjahr (Stand): 2018

Klassifikation: s2e

Registernummer: 030-130

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 4

Bewertung durch leitlinienwatch.de

11.05.20


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden transparent dargelegt und unabhängig bewertet. Dabei wird die Höhe der Zuwendungen berücksichtigt und die Schwere der Interessenkonflikte, insbesondere im Hinblick auf den thematischen Bezug zur Leitlinie, so wie es die AWMF-Regeln vorgeben. Die Ergebnisse der Bewertung werden neben den deklarierten Interessen tabellarisch dargestellt (Leitlinienreport ab S.40). Den Bewertungen können wir leider nicht immer zustimmen (s.u.)

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Mehrere Mitglieder der 12-köpfigen Leitliniengruppe erhielten finanzielle Zuwendungen von Herstellern von Immunglobulinen, die in der Leitlinie zur Behandlung verschiedener Immunneuropathien empfohlen werden, ohne dass die unabhängigen Bewerter den Bezug zur Leitlinie und den Interessenkonflikt erkannten. Daher ist die Bewertung als unzuverlässig einzuschätzen. Wir werten deshalb alle aufgeführten Industriebeziehungen (8 von 12 Beteiligten, Leitlinienreport ab S. 40) als Interessenkonflikte. Damit können wir nicht ausschließen, einzelnen Beteiligten nicht gerecht zu werden. Es wäre aber Aufgabe des Bewertungsgremiums gewesen, hier eine vertrauenswürdige Bewertung zu liefern. Einen weiteren häufigen Fehler bei der Bewertung von Interessenkonflikten wollen wir hier ansprechen: Ein Beteiligter hat finanzielle Beziehungen zu einem Hersteller von Immunglobulinen, allerdings im Rahmen eines Schlaganfallprojekts, also unabhängig von den Inhalten dieser Leitlinie. Das Bewertungsgremium sieht keinen Bezug zur Leitlinie und daher keinen Interessenkonflikt. Entscheidend ist aber die Beziehung zum Hersteller von Produkten, die in der LL empfohlen werden. Die Regel lautet: Wenn mein Geldgeber ein Interesse an meiner LL-Empfehlung hat, habe ich einen Interessenkonflikt.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Die Koordinatorin gibt Beraterverträge mit den Herstellern von Immunglobulinen an (Leitlinienreport S. 40).

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Insgesamt stellte das Bewertergremium moderate Interessenkonflikte bei 2 Beteiligten fest, die sich bei einer Therapieempfehlung enthielten. Es lagen jedoch auch bei anderen Beteiligten Interessenkonflikte vor, die jedoch nicht erkannt, bzw. bagatellisiert wurden (s.o.).

0

Externe Beratung der Leitlinie

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- systematische Literaturrecherche und Bewertung der Studien nach SIGN
- Berücksichtugung von Cochrane-Reviews


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

7

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat beispielhafte Maßstäbe für den Umgang mit Interessenkonflikten bei Leitlinienautoren entwickelt, insbesondere die Bewertung durch ein anonymes Gremium, die Dokumentation der Bewertungsergebnisse im Leitlinienreport und ein selbstgestecktes Ziel, mindestens 50% unabhängige Leitlinienautoren zu beteiligen. Diese Ziele werden durch offensichtliche Fehlbewertungen, wie sie bei dieser Leitlinie unterlaufen sind, konterkariert. Es geht dabei nicht um lästige Formalien. Vielmehr müssen Ärzte, Patienten und die Öffentlichkeit darauf vertrauen können, dass Leitlinien von neutralen Experten verfasst werden und nicht von Honorarempfängern der Hersteller der empfohlenen Produkte.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.