S3-Leitlinie Chronischer Tinnitus

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s3

Registernummer: 017-064

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 19

Bewertung durch leitlinienwatch.de

06.06.23


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Interessenkonflikte (IK) werden detailliert angegeben (LL-Report S. 23 ff.). Die Bewertungen der IK beruhen allerdings auf einer Selbsteinschätzung. Dies ist nicht adäquat.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Ungefähr ein Drittel der Autorinnen und Autoren geben finanzielle Verbindungen mit pharmazeutischen Unternehmen oder Herstellern von Medizinprodukten an.

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Eine der beiden Koordinatoren gibt IK an (LL-Report S. 23 ff.).

3

Enthaltung bei Abstimmungen

Autorinnen und Autoren mit moderaten IK enthielten sich bei Abstimmungen (LL-Report S. 19). Die Enthaltungen sind dokumentiert.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Die Leitlinie wurde lediglich von den Vorständen der beteiligten Fachgesellschaften verabschiedet (LL-Report S. 20).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Drei Bonuspunkte können für protektive Faktoren gegeben werden, die einer Verzerrung von Empfehlungen durch IK entgegen wirken, darunter die Verwendung von Quellleitlinien, eine systematische Literaturrecherche, die pluralistische Zusammensetzung der Leitliniengruppe, die strukturierte Konsensfindung unter neutraler Moderation und die Diskussion zu den Interessenkonflikten zu Beginn der Konsenskonferenz (LL-Report S. 10 ff., S. 19).


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

11

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Im Vergleich zur Vorversion findet sich ein deutlich verbesserter Umgang mit IK. Sie sind nun detailliert dokumentiert und es gibt eine Enthaltungsregel. Die Selbstbewertung der IK ist allerdings nicht adäquat. Um den Umgang mit IK weiter zu verbessern, empfehlen wir für die nächste Überarbeitung, die IK der Teilnehmenden durch ein neutrales Gremium bewerten zu lassen, eine Konsultationsfassung der Leitlinie der Fachöffentlichkeit sowie Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen und den Umgang mit Kommentaren zu dokumentieren.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.