Komplikationen der Leberzirrhose

Erscheinungsjahr (Stand): 2018

Klassifikation: s2k

Registernummer: 021-017

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 12

Bewertung durch leitlinienwatch.de

15.05.20


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Interessenkonflikte werden mit Angabe der Firmennamen deklariert. Von 2 Beteiligten liegen keine Interessenkonflikterklärungen vor. Allerdings wird der Bezug dieser Firmen zu den Inhalten der LL nicht deutlich, so dass der Leser über die Relevanz dieser Firmenbeziehungen im Unklaren bleibt. Intern wurden die IK-Erklärungen von den Koordinatoren und einer Vertreterin der AWMF bewertet. Dabei wurden Beraterverträge und Besitzanteile an Arzneimittelfirmen als moderate Interessenkonflikte gewertet, die zur Enthaltung bei thematisch bezogenen Abstimmungen führten. Vortragshonorare wurden dagegen als geringfügige Interessenkonflikte gewertet, die nicht zu Restriktionen führten (Leitlinienreport, S. 10-12, Interessenkonflikterklärungen ab S.14).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

33 von 42 Beteiligten geben Interessenkonflikte an (LL-Report ab S. 14).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide Koordinatoren und 9 von 10 Arbeitsgruppenleitern geben IK an (LL-Report S. 4-7, IK-Erklärungen ab S. 14).

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Teilnehmer mit moderaten IK enthielten sich bei Abstimmungen mit thematischem Bezug zum IK. Allerdings wurden Vortragstätigkeiten und Autorschaften für ein Unternehmen lediglich als geringfügiger Interessenkonflikt gewertet, der nicht zur Enthaltung führte
so dass es insgesamt nur zu partiellen Enthaltungen kam (LL-Report S. 10-12).

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand keine öffentliche Beratung des Leitlinienentwurfs statt.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Berücksichtigung von Cochrane-Reviews
- Starker Konsens bei den meisten Empfehlungen
- plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

8

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Positiv hervorzuheben sind das Bemühen, die Interessenkonflikte der Beteiligten zu graduieren sowie die Enthaltungen bei einzelnen Abstimmungen, wenn moderate Interessenkonflikte vorlagen. Nicht gut nachvollziehbar ist dagegen die Einstufung von Eigentümerrechten an Arzneimittelfirmen als moderater Interessenkonflikt. Was wäre dann ein gravierender Interessenkonflikt? Auch ein Beratervertrag mit einem Arzneimittelhersteller begründet einen gravierenden Interessenkonflikt, weil ein solcher Vertrag den Beratenden auf die Interessen der Firma festlegt und oft auch Geheimhaltungsklauseln enthält. Ein neutraler Wissenschaftler muss dagegen sein ganzes Wissen in den Leitlinienprozess einbringen können. Eine Mehrheit von Beteiligten, Arbeitsgruppenleitern und Koordinatoren mit Interessenkonflikten ist der (Fach)öffentlichkeit heute nicht mehr plausibel zu vermitteln, nachdem die Sensibilität für die Unabhängigkeit von Leitlinien in den letzten Jahren zugenommen hat. Nach dem Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und anderer Fachgesellschaften sollte als Zwischenschritt ein mindestens 50%iger-Anteil von Beteiligten ohne Interessenkonflikte erreicht werden. Dafür müssten unabhängige Experten gezielt rekrutiert werden. Der häufig zu vernehmende Einwand der Fachgesellschaften, es gebe in ihren Reihen keine Experten ohne finanzielle Beziehungen zu den Herstellern der zu bewertenden Produkte, käme einer Bankrotterklärung gleich und wäre Wasser auf die Mühlen derjenigen Kritiker, die den Fachgesellschaften die Erstellung unabhängier Leitlinien nicht mehr zutrauen.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.