Hormonelle Empfängnisverhütung

Erscheinungsjahr (Stand): 2020

Klassifikation: s3

Registernummer: 015-015

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 29

Bewertung durch leitlinienwatch.de

15.05.20


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

Laut Leitlinienreport S.28 wurden die IK-Erklärungen aller Autoren in "vollen Umfang im Methodenreport" publiziert, dort sind aber nur pauschale (ja/nein)-Angaben tabellarisch zusammengefasst zu finden. https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-015m_S3_Hormonelle_Empfaengnisverhuetung_2019-08_01.pdf

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Für 12 von 20 Beteiligten sind Interessenkonflikte aufgeführt. Laut Leitlinienreport wurden nur "Advisory-Board"-Tätigkeiten und Mitgliedschaft in einem "wissenschaftlichen Beirat" als relevante IK's definiert. Dieses Vorgehen entspricht nicht den seit 2018 geltenden AWMF-Vorgaben (https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20180117_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.4.pdf).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide federführenden Autoren haben laut Leitlinienreport relevante Interessenkonflikte.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Lediglich Beraterverträge mit Herstellern von Kontrazeptiva führten zu Enthaltungen (LL-Report S. 28). Die Enthaltungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert. Zudem wurden doppelte Abstimmungen durchgeführt, mit und ohne die Beteiligten mit Interessenkonflikten.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Dokumentiation der eingegangenen Kommentare und der Antworten und Änderungen seitens der Leitliniengruppe in Tabelle 12 auf S. 39 des Leitlinienreports.

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe
- Verwendung von Cochrane-Reviews, Quellleitlinien und systematischen Reviews mit Bewertung ihrer Qualität (DELBI, AMSTAR)


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

7

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Insgesamt unzureichende Regulierung der Interessenkonflikte. Die meisten Punkte für diese Leitlinie resultieren aus der methodischen Qualität (2 Bonuspunkte) und dem externen Review des Leitlinienetwurfs (3 Punkte), nicht aber den eigentlichen Maßnahmen zur Interessenkonfliktregulierung. Nach den Vorgaben der AWMF müssen die Interessenkonflikte transparent gemacht werden, es müssen also Firmennamen genannt werden (https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20180117_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.4.pdf). Echte Transparenz entsteht erst dann, wenn der inhaltliche Bezug der IK zur Leitlinie deutlich wird, etwa durch Nennung des Produkts und eine nachvollziehbare Bewertung am rechten Rand der IK-Tabelle.
Kontrazeptiva sollten nicht von Ärzten bewertet werden, die nebenberuflich als Berater oder Vortragende für die Herstellerfirmen tätig sind. Auch eine doppelte Abstimmung mit und ohne die Beteiligten mit Interessenkonflikten löst das Problem der möglicherweise verzerrten Empfehlungen nicht, weil die Beteiligten mit IK die Diskussion auch dann prägen können, wenn sie nicht an den Abstimmungen teilnehmen. Das AWMF-Regelwerk sieht solche Doppelabstimmungen ebenso wenig vor wie die Empfehlungen des International Guideline Network (https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M14-1885). Für die nächste Überarbeitung empfehlen wir die gezielte Rekrutierung unabhängiger Koordinatoren und Mitglieder der Konsensuskonferenz. Die tatsächlichen Enthaltungen aufgrund von IK sollten dokumentiert werden.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.