Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen

Erscheinungsjahr (Stand): 2016

Klassifikation: s2k

Registernummer: 083-021

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK),
Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 11

Bewertung durch leitlinienwatch.de

11.11.16


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

LL-Report S. 12 f.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

9/21 Autoren und Ko-Autoren räumen IK ein, von den stimmberechtigten Ko-Autoren sind es 6/18 (LL-Report S. 12 f.)

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Alle Autoren der LL räumen IK ein (LL-Report S. 12 ff.). Die Autoren waren für den Textentwurf verantwortlich, im weiteren LL-Prozess jedoch nicht stimmberechtigt (LL-Report S. 11)

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Es wird eine Enthaltungsregelung dokumentiert (LL-Report S. 11), ihre Wirkung wird jedoch auf nicht-einstimmige Abstimmungen eingeschränkt. Auch eine Dokumentation wird nur für diese Abstimmungen vereinbart - da alle Abstimmungen einstimmig erfolgt seien, kam weder die Enthaltungsregelung, noch die Dokumentation der Abstimmung zum Tragen.
Eine Enthaltungsregelung wäre ohnehin nicht transparent gewesen, da die IK-Erklärungen nur pauschal vorliegen.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Eine Beratung durch die Fachöffentlichkeit wurde nicht durchgeführt (LL-Report S. 10), lediglich die übliche Verabschiedung der LL durch die beteiligten Fachgesellschaften.

1

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Alle Beschlüsse der Konsensuskonferenz seien einstimmig und damit in starkem Konsens erfolgt (LL-Report S. 10f.)


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

4

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Diese von der Zahl der betroffenen "Patienten" herausragend bedeutsame LL entspricht nicht dem Stand der internationalen Diskussion zur Minimierung des Einflusses von IK.
Für eine Überarbeitung raten wir den beteiligten Fachgesellschaften:
- ein Lenkungsgremium/Autorenteam einzusetzen, das frei ist von IK
- eine Konsensuskonferenz zusammenzustellen, die deutlich weniger IK-belastet ist,
- die vorhandenen IK wie von der AWMF gefordert im Detail anzugeben,
- diese extern auf ihre Relevanz für die Leitlinie bewerten zu lassen,
- keine willkürliche Einschränkung einer Enthaltungsregelung oder der Abstimmungsdokumentation auf nicht-einstimmige Abstimmungen vorzunehmen,
- und die LL vor Veröffentlichung von der Fachöffentlichkeit beraten zu lassen.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.