Zwangsstörungen

Erscheinungsjahr (Stand): 2022

Klassifikation: s3

Registernummer: 038-017

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 31

Bewertung durch leitlinienwatch.de

28.08.22


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Interessenkonflikte werden detailliert dokumentiert und wurden durch 3 Interessenkonfliktbeauftragte der Projektgruppe bewertet und in gering, moderat, hoch eingestuft (Leitlinienreport S. 34 sowie Dokument "Angaben zu Interessenkonflikten").

2

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

6 von 60 Mitgliedern geben Interessenkonflikte an. Bei einem Mitglied fehlt die Angabe zu Interessenkonflikten gänzlich (s. Angaben zu Interessenkonflikten).

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Keiner der 7 Mitglieder der Projektgruppe weist Interessenkonflikte auf. 3 der 29 Mitglieder der Steuergruppe weisen Interessenkonflikte auf (s. Angaben zu Interessenkonflikten und Leitlinienreport S. 3-8).

3

Enthaltung bei Abstimmungen

Geringe Interessenkonflikte führen zur "Limitierung von Leitungsfunktionen", moderate Interessenkonflikte führten zur "Stimmententhaltung bei Themen, die in Zusammenhang der gesponserten Tätigkeit" standen (siehe Leitlinienreport S. 35). Die Dokumentation findet sich bei "Angaben zu Interessenkonflikten".

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand keine externe Begutachtung statt (s. Leitlinienreport S. 34)

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- systematische Literarturrecherche und evidenzbasierte Aufarbeitung
- Einbezug internationaler Leitlinien
- plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

13

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Eine wichtige und wertvolle Leitlinie. Hervorzuheben ist insbesondere, dass 90% der Teilnehmer keine relevanten Interessenkonflikte aufweisen.
Dass eine Mitgliedschaft in einem Advisory Board entsprechend den internen Bewertungskriterien lediglich zu einem "moderaten" Interessenkonflikt führt, sehen wir allgemein kritisch. Jedoch ist dies für diese Leitlinie wenig relevant aufgrund der ausserordentlich hohen Teilnehmerzahl ohne Interessenkonflikte. Die Enthaltungsregel wirkt schlüssig. Leider fehlt eine externe Begutachtung. Insgesamt vorbildliche Leitlinie.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.