Therapie des Typ-1-Diabetes

Erscheinungsjahr (Stand): 2018

Klassifikation: s3

Registernummer: 057-013

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 7

Bewertung durch leitlinienwatch.de

12.04.18


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikte der Teilnehmer werden detailliert dokumentiert.
Die Interessenkonflikte seien intern diskutiert worden und durch eine externe Moderatorin hinsichtlich thematischer Relevanz zur Leitlinie beurteilt worden. Bei einem Teilnehmer wurden durch die externe Bewertung moderate Interessenkonflikte festgestellt (Leitlinienreport S. 8 und ab S. 113). Aufgrund der fehlenden Erklärung zu Interessenkonflikten von 3 Teilnehmern 1 Punkt Abzug.
Die Bewertung der angegebenen Interessenkonflikte in dieser Leitlinie durch eine externe Person ist prinzipiell als positiv zu werten. Leider bleibt die Bewertung für den Leser schlecht nachvollziehbar, zumal beispielsweise Beraterverträge mit Herstellern von Insulinen als nicht relevant eingestuft werden. Entgegenwirken ließe sich dieser Intransparenz, wenn auch die Produkte und damit der Bezug zur Leitlinie offen gelegt würde.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

7 von 12 Teilnehmern geben Interessenkonflikte an.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Der Leitlinienkoordinator gibt Interessenkonflikte an, die durch die externe Bewertung als moderat eingestuft werden (Leitlinienreport S. 8, S. 112 und S. 113).

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Es gibt eine Enthaltungsregel: "Dabei wurde beachtet, dass auch bei moderaten Interessenskonflikten sich die davon betroffenen Mitglieder der Leitliniengruppe nicht an der Abstimmung beteiligten. Die Abstimmungsergebnisse einschließlich der Anzahl der nicht abstimmender Mitglieder wurden protokolliert (Leitlinienreport S. 8).
Leider lassen sich die Abstimmungsergebnisse nicht auffinden, deswegen ein Punkt Abzug, zudem ist die IK-Bewertung nicht ausreichend nachvollziehbar (s. Kommentar zu Krit. 1), so dass auch deshalb nicht deutlich wird, ob sich alle Beteiligten mit relevanten IK enthalten haben.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Konsultationsphase durch Mitglieder der beteiligten Fachgesellschaft und dokumentierter Umgang mit Kommentaren (Leitlinienreport ab S. 119):
"Nach Fertigstellung der Leitlinie wurde diese den Vorständen der herausgebenden Fachgesellschaften/Organisationen vorgelegt und von diesen wiederum deren Mitgliedern zugänglich gemacht. Nach einer Frist von 4 Wochen wurde die Leitlinie von den Vorständen verabschiedet."

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Beteiligung von Patientenvertretern (Leitlinienreport S. 7)
- systematische Literaturrecherche und Evidenzaufarbeitung durch externes Institut (IFOM, Universität Witten/Herdecke) (Leitlinienreport S. 7).
- Offenes Ansprechen der IK in der Leitliniengruppe (Leitlinienreport S. 8). Dieses Ansprechen ist nützlich im Sinne eines offenen und transparenten Umgangs mit IK. Es verliert seinen Sinn jedoch, wenn sich die Beteiligten nur gegenseitig versichern, dass ihre IK nicht relevant sind und keine weiteren Maßnahmen erfordern. Wichtiger ist es daher, schon vor Beginn der Arbeit gezielt unabhängige Autoren zu rekrutieren.
- Starker Konsens bei den meisten Empfehlungen


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

11

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Im Vergleich zur vorherigen Version der Leitlinie, die von uns mit 8 Punkten bewertet wurde, zeigen sich Verbesserungen im Umgang mit Interessenkonflikten (insbesondere durch eine etablierte Enthaltungsregel). Leider gibt immer noch die Mehrzahl der Mitglieder der Leitliniengruppe Interessenkonflikte an. Die positiv hervorzuhebene externe Bewertung dieser Interessenkonflikte hinsichtlich thematischer Relevanz in Bezug zur Leitlinie, ist leider für den Leser nicht ausreichend nachvollziehbar. Hilfreich wäre hier eine konkrete Nennung der relevanten Produkte.
Eine zukünftige Leitliniengruppe sollte auch im Hinblick auf größtmögliche Neutralität zusammengesetzt werden. Leitlinienautoren sollten erwägen, bestehende finanzielle Beziehungen zu den Herstellern zu lösen, und die Empfehlungen der AWMF zum Umgang mit IK sollten konsequent umgesetzt werden: http://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20160630_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.3_Betaversionf.pdf

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.