Therapie der rheumatoiden Arthritis mit krankheitsmodifizierenden Medikamenten

Erscheinungsjahr (Stand): 2018

Klassifikation: s2e

Registernummer: 060-004

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 3

Bewertung durch leitlinienwatch.de

26.08.18


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden detailliert angegeben und durch ein separates dreiköpfiges Gremium bewertet. Ein Arbeitsgruppenleiter und zwei Autoren fehlen in der Übersicht der IK-Erklärungen, daher 1 Punkt weniger (Leitlinienreport, S.7 und S. 12, IK-Erklärungen ab S. 64).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

26 von 33 stimmberechtigten Teilnehmern der Konsensuskonferenz geben IK an, ganz überwiegend Beraterverträge und Vorträge für Hersteller von Rheumamedikamenten (LL-Report, ab S. 64). Von 3 Autoren fehlt die IK-Erklärung (s.o.).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Vier von sechs Arbeitsgruppenleitern / Mitgliedern der Steuerungsgruppe geben IK an, darunter der Koordinator der Leitlinie. Ein Mitglied der Steuerungsgruppe macht keine Angaben zu IK. Nach den aktuellen Vorgaben der AWMF sollen die Koordinatoren einer LL keine IK haben. Im Ausnahmefall, wo dies unumgänglich ist (schon diese Annahme ist zweifelhaft und eröffnet Schlupflöcher), soll ein Ko-Koordinator ohne IK benannt werden, was hier jedoch nicht geschehen ist.

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Eine Enthaltungsregel wird formuliert (LL-Report S.7), jedoch eingeschränkt auf Anteilseigner von Firmen die Studien durchführen und andere "direkte wirtschaftliche Interessen". Die vielen Beraterverträge und Vortragstätigkeiten blieben ganz offensichtlich unberücksichtigt. Das heißt, dass auch 5-stellige Beträge, die ein Beteiligter von einer Firma erhalten haben mag, kein Hinderungsgrund sein sollen, deren Produkte neutral zu bewerten. Diese Sichtweise entspricht nicht der Definition von Interessenkonflikten - und sie wird sich der Öffentlichkeit nicht vermitteln lassen. Insofern gibt es hier keine Enthaltungsregel für die vielen tatsächlichen IK.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Lediglich Verabschiedung durch den Vorstand der DGRh, kein Review auf einer öffentlich zugänglichen Website.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Systematische Literaturrecherche einschl. Risk-of-bias-Bewertung,
Beteiligung eines unabhängigen Methodikers, der die Evidenztabellen erstellt
Beteiligung eines Patientenvertreters
Berücksichtigung einer europäischen thematisch relevanten LL


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

5

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Die Leitlinie verletzt mehrere des gültigen AWMF-Regelwerks: die vollständige Offenlegung der Interessenkonflikte, die Unabhängigkeit der Koordinatoren und eine wirksame Enthaltungsregel bei Interessenkonflikten.
Die Verflechtung der Leitlinienautoren mit den Herstellern der zu bewertenden Produkte ist in der Rheumatologie besonders eng - ebenso wie bei anderen Fachgebieten, die mit teuren Patent-geschützten Arzneimitteln arbeiten. Die beteiligten Ärzte rechtfertigen dies mit einer notwendigen Kooperation. Die Industrie bindet die Meinungsführer jedoch strategisch, um ihre Marketingziele zu verfolgen. Wenn eine Fachgesellschaft in ihren Reihen keine unabhängigen Experten für die Leitlinienarbeit mehr findet, steht sie vor dem Offenbarungseid: Sie kann ihre wissenschaftliche Neutralität und ihre alleinige Orientierung am Patientenwohl nicht mehr glaubwürdig darstellen.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.