Schwindel in der Hausarztpraxis

Erscheinungsjahr (Stand): 2025

Klassifikation: s2k

Registernummer: 053-018

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 7

Bewertung durch leitlinienwatch.de

14.05.26


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Das Vorgehen zur redaktionen Unabhängigkeit und das Einordnen der Interessenkonflikte wird im Leitlininienreport unter Punkt 5 detailliert dargelegt.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Im AWMF Report geben 6/14 der Mitglieder IK an. Eine Unterscheidung in "gering - moderat - hoch" und eine Bewertung nach diesen Kriterien ist nicht sinnvoll. Solche Personen sollten nicht eingeladen werden und nicht an Diskussionen teilnehmen. Die Patientenvertreterin ist Vorsitzende des Vereins KIMM. In der Vereinssatzung und auf der Website wird angegeben, dass finanzielle Mittel (in unbekannter Höhe) von (unbekannten) Fördermitgliedern angenommen werden und zur Unterstützung von Projekten oder Tagungen vergeben werden. Daher liegt auch hier ein möglicher IK vor. Damit liegen bei 7/14 (50 %) der Beteiligten IK vor.

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

2

Enthaltung bei Abstimmungen

"Die Ergebnisse berücksichtigen eine Nichtbeteiligung von zwei moderat befangenen Personen, s. COI-Tabelle" (laut Leitlinienreport).

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es werden DEGAM-Paten genannt, die Vorschläge einreichen durften, es fehlt aber der Hinweis, dass die Fachöffentlichkeit auch (per Webseite) die Gelegenheit zur Beteiligung hatte, siehe Leitlinienreport Punkt 4.

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- interdisziplinäre, plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe mit Beteiligung von Methodikern und Patientenvertretern
- IK-Bewertung der 2 Koordinatoren durch ein externes Gremium
- DEGAM-Paten mit externen Verbesserungsvorschlägen für die praktische Anwendbarkeit.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

11

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Dies ist die S2k-Neuauflage der S3-Schwindel-Leitlinie von 2015, die wir damals mit 7 von 18 möglichen Punkten bewertet hatten. Die schlechte damalige Bewertung resultierte jedoch zu einem großen Teil aus fehlenden IK-Erklärungen, dieses Problem hat die aktuelle Leitlinie gelöst.
Unklar bleibt weiterhin, wie die Diskussionen, Empfehlungen und Abstimmungen zur medikamentösen Therapie z. B. bei Betahistin oder Acetyl-Leucin konkret verliefen, da Abstimmungsergebnisse nur pauschal beschrieben werden und zumindest ein Autor trotz bestätigter "hoher Befangenheit" weder von der Beratung noch von der Texterstellung ausgeschlossen wurde, da dies "aufgrund der immensen Expertise als nicht sinnvoll" erschien. Als Ergebnis dieses inkonsequenten Umgangs mit Interessenkonflikten enthält die Leitlinie nun eine von der Evidenz nicht gedeckte Empfehlung für Betahistin beim Morbus Menière (S. 81), die mit dem Zusatz "bisher geringe Evidenz" versehen wird. Korrekt wäre, dass die beste verfügbare Evidenz die Wirkungslosigkeit dieser Substanz zeigt. Enttäuschend für eine Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM), die einen guten Ruf für den Umgang mit Interessenkonflikten zu verteidigen hat.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.