Schwindel, akut in der Hausarztpraxis

Erscheinungsjahr (Stand): 2015

Klassifikation: s3

Registernummer: 053-018

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 4

Bewertung durch leitlinienwatch.de

18.10.16


Pkt.

Bewertungskriterium

0

Transparenz

Keiner der sechs Autoren DEGAM weist relevante IK auf (LL-Langfassung S. 48 ff.) - lediglich Vorträge für eine Ärztekammer werden deklariert, diese stellen aber keine IK im Sinne der AWMF-Kriterien dar (Langfassung der LL S. 48/49).
Bei der Konsensuskonferenz fehlen jedoch von sechs Teilnehmern IK-Erklärungen (Langfassung S. 53). Dies ist ein gravierender Verstoß gegen das AWMF-Reglement (http://www.awmf.org/leitlinien/awmf-regelwerk/ll-entwicklung/awmf-regelwerk-01-planung-und-organisation/po-interessenkonflikte/interessenskonflikte.html), das IK-Erklärungen von allen Mitgliedern des "Konsentierungsgremiums" einfordert. Daher hier 0 Punkte.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Es kann nur ein Punkt vergeben werden, da sechs Autoren mit IK-Erklärungen ohne IK sechs andere Teilnehmer der Konsensuskonferenz gegenüberstehen, die keine IK-Erklärungen abgegeben haben.

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Die beiden federführenden Autoren der DEGAM sind frei von IK.

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Es finden sich keine Angaben zu einer Enthaltungsregelung.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand eine dokumentierte Evaluierung nur durch ausgewählte Hausarztpraxen statt, deren Rückmeldungen dokumentiert sind, sowie ein Konsensusprozess mit verschiedenen Fachgesellschaften. Eine öffentliche Bewertung über eine Website ist nicht dokumentiert (LL-Langfassung S. 51ff.)

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Systematische Literaturrecherche
- Evaluation über ausgewählte Hausarzt-Praxen (Zielgruppe der LL)
-Verwendung von Quell-LL und Cochrane-Reviews.

(Kritisch ist jedoch anzumerken, dass für die zugrundeliegenden Antivertiginosa-Studien die Patienten oft nicht krankheitsspezifisch, sondern nach dem Symptom Schwindel ausgewählt wurden. Sowohl im Hinblick auf die dahinter verborgenen Diagnosen und die Zielparameter handelt es sich um sehr heterogene Studien. Verlässliche Aussagen zur Evidenz lassen sich daraus kaum ableiten).


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

7

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Eine LL, die auf den ersten Blick durch das komplette Fehlen relevanter IK seitens der Autoren auffällt. Bei genauer Prüfung stehen diesen Autoren aber genauso viele Teilnehmer der Konsensuskonferenz gegenüber, die gar keine IK-Erklärung abgegeben haben - ein klarer Verstoß gegen AWMF-Anforderungen (s.o.). In dieser Hinsicht ist die vorliegende LL dringend reformbedürftig!
Wenn eine Substanz eine 1a-Evidenz im Off-Label-Bereich zugesprochen bekommt (hier: Betahistin), ist es problematisch, wenn Teilnehmer der Konsensuskonferenz an anderer Stelle klare Interessenkonflikte mit dessen Hersteller angeben, die hier verborgen bleiben. Das gilt auch dann, wenn auf die Problematik des Off-Label Gebrauchs kritisch hingewiesen wird (Langfassung S. 34 unten).
Wir empfehlen der DEGAM-Leitlinienkommission, die fehlenden IK-Erklärungen nachzufordern und zu veröffentlichen. Dann werden wir eine Neubewertung durchführen. In Zukunft sollte die DEGAM die angefragten Fachgesellschaften auffordern, nur IK-freie Mandatsträger zu entsenden, damit die DEGAM-typische Unabhängigkeit von der Industrie nicht konterkariert wird.
Bei der externen Beratung geht die DEGAM anerkennenswerte eigene Wege mit der Evaluation über ausgewählte Hausarztpraxen (Zielgruppe). Eine öffentliche Beratung, z.B. über die Website der DEGAM wäre hier eine Möglichkeit, die Basis der Empfehlung noch zu verbreitern.
Positiv fällt zudem eine sehr praxisorientierte Strategie der Implementierung in die klinische Arbeit auf, indem die Anwendung der LL durch ihre Integration in Praxis-EDV-Systeme erleichtert wird (LL-Langfassung S. 46).

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.