Schlaganfall

Erscheinungsjahr (Stand): 2020

Klassifikation: s3

Registernummer: 053-011

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 27

Bewertung durch leitlinienwatch.de

27.05.20


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Teilnehmer machen differenzierte Angaben mit Nennung der Firmennamen. Allerdings werden auch hier die Produkte, die den Bezug zur Leitlinie ersichtlich machen, nicht aufgeführt. Die Interessenkonflikte werden von den Koordinatoren und Mitarbeitern der Leitlinienentwicklungsstelle der DEGAM bewertet. Die Ergebnisse sind für die einzelnen Beteiligten nicht sichtbar, wie etwa bei der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, wo die Bewertungsergebnisse mit ihren Konsequenzen jeweils am rechten Rand der IK-Tabelle dokumentiert sind. Vielmehr wird pauschal festgestellt, dass sich für kein Mitglied der Leitliniengruppe eine Befangenheit ergab. Dieser Aussage können wir nicht zustimmen (s.u.).

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

15 von 42 Beteiligten geben Interessenkonflikte an, davon haben 7 finanzielle Beziehungen zu Herstellern von direkten (neuen) Antikoagulanzien (s. gesondertes Dokument "Angaben zu Interessenkonflikten). Ein Mitglied der Leitliniengruppe macht keine Angaben (was die Regeln der AWMF verletzt).

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide Koordinatoren geben an, keine Interessenkonflikte mit industriellen Geldgebern zu haben.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

"Aufgrund der Bewertungen gab es von keinem Leitliniengruppenmitglied eine Befangenheit in der Art, dass diese Person von der Abstimmung ausgeschlossen werden musste. Die dokumentierten Enthaltungen resultieren aus freiwilligen Enthaltungen des einzelnen Teilnehmers bzw. Teilnehmerin."(Leitlinienreport S. 155). Wir können hier nur einen Punkt vergeben, da es offensichtlich keine Enthaltungsregel gab und sich lediglich einzelne Teilnehmer freiwillig enthielten. Dabei wird nicht einmal deutlich, dass es sich um Enthaltungen aufgrund von Interessenkonflikten gehandelt hat. Dies kann nur angenommen werden, da die Aussage im Abschnitt "Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten" getroffen wird. Das Regelwerk der AWMF bestimmt: "Mitwirkende mit moderaten Interessenkonflikten sollten nicht an der Bewertung der Evidenzen und der Konsensfindung teilnehmen. Sie haben, sofern auf ihr Wissen nicht verzichtet werden kann, den Status von beratenden, nicht stimmberechtigten Experten." (https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20180117_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.4.pdf). Berater- und Vortragsverträge mit Arzneimittelfirmen, deren Produkte in dieser Leitlinie bewertet werden, sind jedoch als (mindestens) moderater Interessenkonflikt zu werten und hätten zum Ausschluss von den thematisch damit verbundenen Abstimmungen führen müssen.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand ein interner Review statt, s. Bonuspunkte.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe
- Verwendung von Cochrane-Reviews und Quellleitlinien, deren methodische Qualität nach DELBI bewertet wurde
- hoher Konsens bei den meisten Empfehlungen, Veröffentlichung von Sondervoten bei Dissens (z.B. zur Statintherapie oder zur oralen Antikoagulation)
-interner Review durch "DEGAM-Paten"


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

11

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Klinisch wichtige und methodisch hochwertige Leitlinie. Die Bewertung der Interessenkonflikte erscheint uns unzureichend, da honorierte Tätigkeiten für die Hersteller von Medikamenten, die in der Leitlinie genannt werden, nicht als Interessenkonflikte erkannt werden. Die von der DEGAM benannten Leitlinienautoren haben in aller Regel keine Beziehungen zur Pharmaindustrie. Das gleiche kann sie auch von den anderen Teilnehmern erwarten. Daher kann die DEGAM bei zukünftigen Leitlinien, die im Verbund mit anderen Fachgesellschaften erstellt werden, schon bei der ersten Einladung darum bitten, dass nur Experten ohne Interessenkonflikte entsandt werden. Wir sind überzeugt, dass die Fachgesellschaften diese(n) eine(n) in ihren Reihen finden können.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.