S3-Leitlinie Therapie der Blitz-Nick-Salaam Epilepsie (West-Syndrom)

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s3

Registernummer: 022-022

Federführende Fachgesellschaft(en):
Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 8

Bewertung durch leitlinienwatch.de

06.09.23


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Interessenkonflikte werden detailliert für jeden Autor dokumentiert und in verschiedenen Dokumenten dargestellt, u. a. im LL-Report (LL-Report S. 10 ff.). Bewertet werden sie durch den Koordinator der Leitlinie.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Weit mehr als die Hälfte der Autorinnen und Autoren haben finanzielle Verbindungen zu Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen bei dem Thema.

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Der Koordinator hat keine Interessenkonflikte durch Verbindungen mit pharmazeutischen Unternehmen.

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Eine Enthaltungsregel findet sich nicht. Alle Interessenkonflikte werden als "gering" bewertet und haben keine Konsequenz.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Eine Konsultationsfassung stand auf einer Website zur Verfügung (LL-Report S. 14). Lt. LL-Report sind keine Kommentare eingegangen.

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Zwei Bonuspunkte werden vergeben für die systematische Literaturrecherche und die interdisziplinäre Arbeitsgruppe.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

11

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Im Vergleich zur letzten Version deutlich verbesserter Umgang mit den Interessenkonflikten der Autorinnen und Autoren. Allerdings werden die Interessenkonflikte zu mild bewertet: So gilt eine Mitgliedschaft in einem "Advisory board" als ein geringer Interessenkonflikt, obwohl es sich um einen schweren Interessenkonflikt handeln dürfte (https://doi.org/10.7326/M18-3279). Die Leitliniengruppe weicht damit sogar von der Bewertung der AWMF ab, die eine Mitarbeit in einem "Advisory board" als moderaten Interessenkonflikt bewertet. Argumentiert wird damit, dass die entsprechenden Präparate in der Leitlinie nicht empfohlen werden (LL-Report S. 9). Ein Interessenkonflikt sollte jedoch vor Beginn der inhaltlichen Arbeit für eine Leitlinie festgestellt werden und ist nur durch das gleichzeitige Vorliegen von primären und sekundären Interessen definiert, nicht durch die Art der Empfehlung in einer Leitlinie! Beispielsweise ist bei einem Arzt/einer Ärztin das primäre Interesse die bestmögliche Behandlung des einzelnen Patienten, sekundäres Interesse können finanzielle Vorteile sein, die dann bedenklich sind, "wenn sie von Akteuren gewährt werden, deren primäres Interesse nicht den ärztlichen Anliegen entspricht oder diesen gar entgegengesetzt ist. Logischerweise setzen diese Akteure ihre Geschenke und Zahlungen dafür ein, ihre eigenen Interessen durchzusetzen" (https://www.aerzteblatt.de/archiv/61694/Interessenkonflikte-Gefahr-fuer-das-aerztliche-Urteilsvermoegen).
Für die nächste Überarbeitung wäre neben der adäquaten Bewertung der Interessenkonflikte die Rekrutierung von Autorinnen und Autoren ohne Interessenkonflikte wünschenswert, so wie es vom Guideline International Network empfohlen wird (https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/m14-1885). Daneben sollte eine Enthaltungsregel formuliert und ggf. angewendet werden.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.