S3-Leitlinie Pankreatitis

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s3

Registernummer: 021-003

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 15

Bewertung durch leitlinienwatch.de

04.09.23


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikte der Autorinnen und Autoren wurden detailliert dokumentiert und durch die Koordinatoren der Leitlinie, eine Methodikerin und eine Geschäftsführerin der federführenden Fachgesellschaft nach den Kriterien der AWMF bewertet (Supplementary material S. 20 ff. und LL-Report S. e243). Diese Kriterien erscheinen jedoch als zu mild. So wird die Teilnahme in einem "Advisory board" als moderater Interessenkonflikt bewertet, obwohl es sich um einen schweren Interessenkonflikt handeln dürfte (https://doi.org/10.7326/M18-3279).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Mehr als die Hälfte der Autorinnen und Autoren geben Interessenkonflikte an.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide Koordinatoren geben Interessenkonflikte an, auch durch Mitarbeit in sogenannten "Advisory boards" (Supplementary material S. 20 ff.).

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Autorinnen und Autoren mit moderaten Interessenkonflikten enthielten sich bei Empfehlungen, die von diesen Interessenkonflikten berührt waren (LL-Report S. e246). Da die Interessenkonflikte zu mild bewertet wurden, kann die volle Punktzahl nicht vergeben werden.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Eine Konsultationsfassung der Leitlinie stand auf einer Website zur Kommentierung zur Verfügung (LL-Report S. e242). Der Umgang mit den Kommentaren ist dokumentiert (LL-Report S. e243). Laut LL-Report wurde die Leitlinie "von den Vorständen aller beteiligten Fachgesellschaften von unabhängigen Experten begutachtet und verabschiedet". Dabei bleibt unklar, wie die Unabhängigkeit der Experten sicher gestellt wurde (LL-Report S. e242).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Drei Bonuspunkte werden vergeben für die systematische Literaturrecherche, die interdisziplinäre Arbeitsgruppe und den meist hohen Konsens der Empfehlungen (LL-Report S. e246).


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

11

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Sorgfältig und aufwendig erstellte Leitlinie. Auch der Umgang mit Interessenkonflikten ist aufmerksam und hat sich im Vergleich zur vorherigen Version deutlich verbessert. Allerdings haben zu viele Autorinnen und Autoren finanzielle Verbindungen zu pharmazeutischen Unternehmen. Auch ist die Bewertung der angegebenen Interessenkonflikte nicht immer nachvollziehbar. Wieso wird beispielsweise eine Zusammenarbeit mit Viatris nicht als Interessenkonflikt gewertet, obwohl das Unternehmen Zulassungsinhaber eines Enzympräparates ist, die in der Leitlinie empfohlen werden (https://www.fachinfo.de/suche/fi/006872, Langfassung LL S. 467)? Da ein Patient mit Oberbauchschmerzen häufig zunächst im hausärztlichen Versorgungsbereich erscheint, stellt sich auch die Frage, warum die DEGAM nicht beteiligt ist.
Für die nächste Aktualisierung der Leitlinie schlagen wir vor, die teilnehmenden Fachgesellschaften aufzufordern, unabhängige Fachleute zu entsenden. Außerdem empfehlen wir, auf die Verwendung des Begriffs "potenzieller" Interessenkonflikt zu verzichten (LL-Report S. e243).

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.