S3-Leitlinie Behandlung von erwachsenen Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s3

Registernummer: 020-020

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 12

Bewertung durch leitlinienwatch.de

14.07.23


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden in einer eigenen Tabelle nur pauschal angegeben, so dass sich die Lesenden kein eigenes Urteil bilden können (https://register.awmf.org/assets/guidelines/020_D_Ges_fuer_Pneumologie/020-020i_S3_Behandlung-von-erwachsenen-Patienten-mit-ambulant-erworbener-Pneumonie__2021-05.pdf). Bewertet werden sie durch den federführenden Autor der Leitlinie sowie eine weitere Person, deren Funktion unklar ist und zu der auch keine Interessenkonflikterklärung zu finden ist (LL-Report S. 10). Moderate Interessenkonflikte (lt. LL-Report Beratertätigkeit bzw. Mitarbeit in einem wissenschaftlichen Beirat, industriefinanzierte Studien) wurden aufgrund von Schutzfaktoren wie beispielsweise eine unabhängige systematische Recherche als gering bewertet, auch da sie bei sehr Wenigen vorgelegen hätten. Dies ist nicht adäquat, weil die Schutzfaktoren die Empfehlungen der gesamten Leitlinie vor Verzerrungen schützen, nicht den einzelnen Autor vor der beeinflussten Abgabe seiner Stimme.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Weil keine detaillierten Interessenkonflikterklärungen vorliegen, können bei diesem Kriterium keine Punkte vergeben werden.

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Der federführende Autor gibt keine Interessenkonflikte an.

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Laut Leitlinienreport war bei keiner der Personen mit Interessenkonflikten eine Enthaltung bei Abstimmungen erforderlich, weil keine Empfehlung für eine bestimmte Substanz ausgesprochen wurde (LL-Report S. 10). Eine Enthaltungsregel sollte trotzdem formuliert und befolgt werden.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Die Leitlinie wurde lediglich von den Vorständen der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen verabschiedet, ein externes Review fand nicht statt (LL-Report S. 10).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Drei Bonuspunkte können vergeben werden für eine unabhängige systematische Recherche, die neutrale Moderation, die strukturierte Konsensfindung und die multidisziplinäre Arbeitsgruppe (LL-Report S. 10).


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

7

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Wichtige Leitlinie mit großer klinischer Relevanz. Leider hat sich der Umgang mit Interessenkonflikten im Vergleich zur Vorversion nicht wesentlich verbessert. Zu kritisieren ist insbesondere, dass keine detaillierten Interessenkonflikterklärungen mit Angabe der beteiligten pharmazeutischen Unternehmen vorliegen. Dies ist mittlerweile Standard bei allen wissenschaftlichen Publikationen im medizinischen Bereich. Für eine Aktualisierung empfehlen wir außerdem, die Interessenkonflikte adäquat zu bewerten und die Leitlinie in einer Konsultationsfassung der Fachöffentlichkeit zur Kommentierung zur Verfügung zu stellen.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.