S3-Leitlinie Behandlung von Angststörungen

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s3

Registernummer: 051-028

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V. (DGPM)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 29

Bewertung durch leitlinienwatch.de

23.10.21


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

In der Leitlinie werden Interessenskonflikte pauschal mit ja/nein angegeben. Eine detaillierte Aufschlüsselungen mit Angabe der Firmen findet sich nicht (Langfassung der LL S. 283/284). Die Autor*innen weisen darauf hin, dass eine solche detaillierte Auflistung dem LL-Sekretariat vorliege (Langfassung S.282). Diese ist für die Leser*innen jedoch nicht zugänglich. Das AWMF-Regelwerk verlangt eine detaillierte Offenlegung der Interessenkonflikte.
Alle Interessenkonflikte seien erst den Vorständen der beteiligten Fachgesellschaften, dann zwei Mitgliedern der Steuerungsgruppe zur Bewertung vorgelegt worden. Diese hätten über Enthaltungen entschieden. Die Entscheidungen finden sich am rechten Rand der IK-Tabellen. Die Entscheidungskriterien für die Einteilung in geringe, moderate oder hohe IK sind jedoch nicht dokumentiert. Auch wegen der fehlenden Offenlegung der IK im Detail sind die Entscheidungen nicht transparent. Wir halten die Vorstände von Fachgesellschaften für die Beurteilung von IK für wenig geeignet, da sie Beteiligten meist persönlich kennen und so eine neutrale und einheitliche Bewertung nach festgelegten Maßstäben erschwert wird. Am besten eignet sich ein anonymes Bewertungsgremium nach dem Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

21 der insgesamt 36 Leitlinienautor*innen geben finanzielle Interessenskonflikte an (Langfassung der Leitlinie S. 283/284)

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Es werden insgesamt 8 Autor*innen benannt für die Bereiche Koordination/Steuerungsgruppe, 2 weitere sind an der Literaturrecherche beteiligt und gehören gleichzeitig zur Konsensusgruppe. Von diesen 10 geben 5 finanzielle Interessenkonflikte an (Langfassung der Leitlinie S. 283/284).

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Es sind insgesamt 3 Enthaltungen aufgeführt, davon je eine im Bereich 'pharmakologische Therapie', 'systemische Therapie' und 'Lavendelöl'. Zurückzuführen waren diese Enthaltungen auf leichte bzw. moderate Interessenskonflikte (Langfassung S.283/284). Die übrigen finanziellen IK führen nicht zu Enthaltungen.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es ist für die Bewertung einer Studie lediglich eine nicht-öffentliche externe Begutachtung dokumentiert. Diese habe stattgefunden, da mehrere der Leitlinienautor*innen an der Entstehung der Studie beteiligt gewesen seien und sich nicht haben auf eine Bewertung festlegen können.
Darüber hinaus liegt keine Dokumentation einer externen Beratung vor, insbesondere keine Beratung durch eine breite, nicht vorausgesuchte Fachöffentlichkeit über eine Website.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Ein Bonuspunkt wird vergeben für die plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe unter Einbeziehung von Patientenverbänden. Außerdem positiv hervorzuheben ist der starke Konsens für den überwiegenden Teil der Therapieempfehlungen. Der dritte Bonuspunkt wurde für die Verwendung und Bewertung von Quellleitlinien sowie die Literaturbewertung nach SIGN vergeben. Qualitätskriterien für Therapiestudien werden detailliert beschrieben.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

8

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Eine S3-Leitlinie zur Behandlung von Angsstörungen ist aufgrund der Häufigkeit der Erkrankung klinisch hoch relevant.
Positiv hervorzuheben ist die Fremdbewertung der Interessenkonflikte und die Dokumentation der Enthaltungsempfehlungen. Die nur pauschale Angabe der IK bleibt jedoch hinter den AWMF-Vorgaben zurück. Für den Nutzer der Leitlinie bleibt die Relevanz der IK im Dunkeln. Beraterverträge und Vortragshonorare von den Herstellern der zu bewertenden Medikamente sollten zum Ausschluss aus dem Leitlinienprozess oder zumindest zum Ausschluss von thematisch bezogenen Empfehlungen führen (je nach Umfang der Beziehung). Die Kriterien zur Bewertung von IK und der daraus abgeleiteten Konsequenzen müssen transparent gemacht werden.
Eine öffentliche externe Begutachtung würde eine zusätzliche Qualitätssicherung darstellen.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.