S2k-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie

Erscheinungsjahr (Stand): 2023

Klassifikation: s2k

Registernummer: 065-002

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. (DGA)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 17

Bewertung durch leitlinienwatch.de

07.07.23


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Interessenkonflikte (IK) der Teilnehmenden werden in einer eigenen Tabelle detailliert aufgeführt (https://register.awmf.org/assets/guidelines/065_D_Ges_fuer_Angiologie_-_Ges_fuer_Gefaessmedizin/065-002i_S2k_Venenthrombose-Lungenembolie_2023-02.pdf). Lt. Langfassung haben die Teilnehmenden ihre IK mit Unterstützung der AWMF gegenseitig bewertet (S. 9). Wir empfehlen eine Bewertung durch die Koordinatoren oder ein externes Gremium.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Weit mehr als die Hälfte der Autorinnen und Autoren haben IK durch oft enge finanzielle Verbindungen mit pharmazeutischen Unternehmern, so dass keine Punkte vergeben werden können (s. IK-Tabelle https://register.awmf.org/assets/guidelines/065_D_Ges_fuer_Angiologie_-_Ges_fuer_Gefaessmedizin/065-002i_S2k_Venenthrombose-Lungenembolie_2023-02.pdf).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide Koordinatoren haben IK durch Mitarbeit in mehreren "advisory boards" pharmazeutischer Unternehmen (s. IK-Tabelle https://register.awmf.org/assets/guidelines/065_D_Ges_fuer_Angiologie_-_Ges_fuer_Gefaessmedizin/065-002i_S2k_Venenthrombose-Lungenembolie_2023-02.pdf). Lt. Angaben in der Leitlinie haben sie sich bei Abstimmungen zwar grundsätzlich enthalten, eine Beeinflussung ist aber auch durch die koordinierende Tätigkeit, die Leitung einer Diskussion oder eigene Wortmeldungen möglich.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Lt. Langfassung hatte ein moderater IK eine Stimmenthaltung zur Konsequenz (S. 9). Einzelne Abstimmmungsergebnisse sind jedoch nicht dokumentiert. Darüber hinaus wurden die IK zu milde beurteilt. Als moderater IK galt beispielsweise die Tätigkeit in "advisory boards", obwohl es sich hier um einen schweren IK handelt.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Eine externe Beratung fand nicht statt. Die Konsultationsfassung wurde lediglich durch die Vorstände der beteiligten Fachgesselschaften begutachtet (Langfassung S. 9).

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

2 Bonuspunkte können für Faktoren vergeben werden, die einer Verzerrung durch Interessenkonflikte entgegenwirken: die pluralistische Zusammensetzung der Leitliniengruppe und die strukturierte Konsensfindung unter neutraler Moderation (Langfassung S. 9).


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

5

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Die Leitlinie behandelt ein wichtiges Thema, das viele Patientinnen und Patienten betrifft. Ein angemessener Umgang mit Interessenkonflikten wäre also besonders wünschenswert. Wie in der Vorversion ist der Umgang mit Interessenkonflikten bei der Erstellung der Leitlinie jedoch leider nicht adäquat. So haben weit mehr als die Hälfte der Autorinnen und Autoren meist schwere Interessenkonflikte durch vielfältige Beziehungen zu den relevanten pharmazeutischen Unternehmen. Dabei lautet der erste und wichtigste Grundsatz des Guideline International Network zum Umgang mit Interessenkonflikten, dass sich die Entwickler von Leitlinien nach allen Kräften bemühen sollten, keine Autorinnen und Autoren mit Interessenkonflikten einzubeziehen (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26436619/). Insbesondere die Koordinatoren der Leitlinie sollten frei von Interessenkonflikten sein. Dies wird auch von der AWMF gefordert (https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/dateien/downloads_regelwerk/02_20180117_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.4.pdf). Vor einer Aktualisierung empfehlen wir, die Fachgesellschaften um Entsendung von Mitgliedern zu bitten, die keine finanzielle Beziehungen zu pharmazeutischen Unternehmen haben. Unabhängigkeit sollte für die Autorinnen und Autoren eine Bedingung für die Teilnahme an der Leitlinienerstellung sein.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.