Rückenmarknahe Regionalanästhesien und Thrombembolieprophylaxe/ antithrombotische Medikation

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s1

Registernummer: 001-005

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 1

Bewertung durch leitlinienwatch.de

06.12.21


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

In einer separat abrufbaren Tabelle werden die Interessenkonflikte der Autoren detailliert angegeben. Sie wurden innerhalb der LL-Gruppe bewertet und in geringe, moderate und hohe Interessenkonflikte eingeteilt (s. Tabelle und Langfassung S. 64). Auch die Konsequenzen wurden innerhalb der LL-Gruppe festgelegt. Kriterien für Bewertung und Konsequenzen werden nicht genannt.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Von den 8 Autoren haben 5 Interessenkonflikte durch finanzielle Beziehungen zu pharmazeutischen Unternehmern oder Herstellern von Medizinprodukten.

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Die Leitlinienkoordinatorin gibt keine Interessenkonflikte an.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

In der Tabelle zu den Interessenkonflikten wird zu einem Autor "beratende Tätigkeit, Stimmenthaltung" angegeben. In der LL werden Abstimmungsergebnisse jedoch nicht dokumentiert. Auch Einzelheiten zu der beratenden Tätigkeit bleiben unklar.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Eine externe Beratung hat nicht stattgefunden.

0

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Bonuspunkte können leider nicht vergeben werden. Die LL beruht auf einem Expertenkonsens; eine systematische Literaturrecherche wird nicht dokumentiert. Autoren sind Mitarbeiter verschiedener Kliniken für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie in Deutschland, sowie ein einziger Vertreter einer Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie. Dieser Autor wird als Letztautor der Leitlinie aufgeführt, obwohl er wegen Interessenkonflikten lt. Tabelle nur "beratende Tätigkeit" ausführte.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

6

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Der Umgang mit Interessekonflikten hat sich in der Leitlinie im Vergleich zur Vorgängerversion nur leicht verbessert. Insbesondere fehlen Kriterien für die Bewertung der Interessenkonflikte. So gibt einer der Autoren Verbindungen zum pharmazeutischen Unternehmer Bayer an. Bayer ist Zulassungsinhaber eines direkten oralen Antikoagulans, die in der LL breiten Raum einnehmen. Trotzdem wird der Interessenkonflikt als nicht relevant eingestuft und keine Konsequenz gezogen. Für die Überarbeitung empfehlen wir mehr Autoren, die frei von Interessenkonflikten sind, eine Bewertung der Interessenkonflikte außerhalb der LL-Gruppe, klare Kriterien für die Bewertung der Interessenkonflikte und Regeln zum Umgang mit ihnen sowie eine Dokumentation der Abstimmungsergebnisse einschl. Enthaltungen aufgrund von Interessenkonflikten.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.