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Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s3

Registernummer: 076-006

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG-Sucht)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 49

Bewertung durch leitlinienwatch.de

15.03.21


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

Die Angabe zu IKs der an der LL Beteiligten wird tabellarisch in einem separaten Dokument dargestellt (https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/076_D_Ges_fuer_Suchtforschung_und_Suchttherapie/076-006i_S3_Rauchen-_Tabakabhaengigkeit-Screening-Diagnostik-Behandlung_2021-01.pdf). Hierbei werden keine Namen von Firmen/Organisationen, mit denen eine relevante Verbindung besteht, aufgeführt. Die Angabe erfolgt in Form einer Zahlenkombination, die bereits eine Relevanzbewertung verschlüsselt. Die Bedeutung der einzelnen Kombinationen wird auf den Seiten 36 und 37 des LL-Reports erklärt. Die angegebenen IKs wurden "(...) durch Herrn Prof. Dr. Gerhard Bühringer (Dresden) nach einem bereits bewährten Verfahren evaluiert" (LL-Report Seite 6). Für die Relevanzbeurteilung und das Interessenkonflikmanagement waren laut LL-Report zwei externe Bewerter zuständig, die selbst weder als Autoren noch als Delegierte an der Leitlinienüberarbeitung beteiligt waren (siehe LL-Report Seite 6 und 7).
Es wird nicht transparent gemacht, warum sich bei einigen Autoren durch die erklärten IKs keine Konsequenz bei der Stimmberechtigung ergibt. In Kombination mit den nicht namentlich genannten Firmen/Organisationen, mit denen Verbindungen bestehen, lässt sich die Relevanz der IKs für Außenstehende nicht nachvollziehen.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Insgesamt geben 54 von 72 Autoren (in Form eines Zahlenschlüssels) Interessenkonflikte an. In einigen Fällen ergab sich trotz deklarieter IKs keine Enthaltungsempfehlung, da die IKs als nicht relevant für die LL eingestuft wurden. In diesen Fällen würde eine (kurze) Begründung zur Bewertungsentscheidung die Transparenz verbessern und möglicherweise zu einer Verbesserung des Punktwerts in unserem zweiten Bewertungskriterium führen.

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

In der Steuergruppe geben 2 von 4 der Koordinatoren/Koordinatorinnen Interessenkonflikte an. Der Vertreter der federführenden Fachgesellschaft gibt Interessenkonflikte an, die laut externer IK-Bewertungskonsequenz mindestens zur Limitierung von Leitungsfunktionen führen sollte. Zusätzlich bestehen aber auch kommerzielle Interessenkonflikte, die mit "KI [1-2] (Konsequenz: Stimmenthaltung)" deklariert werden. Laut LL-Report (Seiten 37 und 38, "Tabelle 8") erfolgte keine Stimmenthaltung. Es wurde kein Stellvertreter benannt.
Es wurden insgesamt 10 Expertengruppen (AG1-10) gebildet, die die Beantwortung der klinischen Fragestellungen übernahmen (siehe LL-Report Seite 13 und 14). Es wurde jeweils eine Leitung benannt. Von 10 AG-Leitern geben 7 IKs an, die laut externer Bewertung in der IK-Tabelle mindestens als "KI [1-1] (Konsequenz: Limitierung von Leitungsfunktionen)" eingestuft wurden.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Eine Enthaltungsregel wurde formuliert und auch praktiziert. "Ob durch die Angaben die erforderliche Neutralität für die Mitarbeit bei der Leitlinienentwicklung in Frage gestellt ist und ob sich eine Person bei der Abstimmung von bestimmten Themen und Fragestellungen enthalten sollen, wurde von einem externen Gutachter (G. Bühringer) geprüft und in der Leitliniengruppe abschließend diskutiert und bewertet." (LL-Report Seite 36). "Die Auswertung der Interessenkonflikte wurde vor der Konsensuskonferenz an die Delegierten versendet. Einsprüche aufgrund von Missverständnissen der Inhalte der ausgefüllten Formulare konnten zeitnahe bearbeitet werden. Während der Onlinekonsensuskonferenz wurde vom Methodenteam parallel die Abstimmungsberechtigung geprüft. Stimmen von aufgrund möglicher konkurrierender Interessen nicht abstimmungsberechtigten Personen wurden aus den Ergebnissen herausgerechnet. Eine Aufstellung der Stimmenthaltungen bietet Tabelle 8." (LL-Report Seite 37).
Es wird eine tabellarische Aufstellung der Stimmenthaltungen im jeweiligen Bereich veröffentlicht (LL Report, Tabelle 8). Es ist unklar, ob und wenn ja welche Beteiligten zusätzlich aus dem Abstimmungsergebnis herausgerechnet wurden (siehe hierzu LL-Report Seite 37). In Kombination mit der intransparenten IK-Tabelle kann nicht sicher beurteilt werden, ob eine vollständige Enthaltung von Beteiligten mit IKs erfolgte.

Die Abstimmungen (ja/nein) auf der (vollständig online durchgeführten) Konsensuskonferenz konnten aus technischen Gründen vom verwendeten Abstimmungstool ('EduVote') nur ohne Namensangabe erfolgen. Es fällt auf, dass eine namentliche Zuordnung der Abstimmungsentscheidung nur im Falle einer Nichtzustimmung erfolgte. Siehe hierzu LL-Report Seite 34: "Bei einer Zustimmung zu einer Empfehlung sollte in EduVote mit „Ja“ gestimmt werden. Wer bei einer Empfehlung nicht zustimmte, sollte dies in EduVote mit einer „Nein“-Stimme ausdrücken und zusätzlich ein „Nein“ mit Vermerk der zugehörigen Fachgesellschaft in den Chat des Videokonferenzprogramms VidyoConnect eintragen, damit diese Stimmen direkt zugeordnet werden konnten. Stimmenthaltungen aufgrund von Interessenkonfikten sowie Stimmen von Personen, die nicht abstimmungsberechtigt waren, wurden aus dem Abstimmungsergebnis herausgerechnet. Bei Abstimmungen mit nicht sicher nachvollziehbarer Stimmenzuordnung wurde ein konservatives Ergebnis berechnet, indem die maximal mögliche Anzahl von ungültigen Stimmen berücksichtigt wurde."

0

Externe Beratung der Leitlinie

Während des Leitlinienprozesses fand kein externer Review über eine öffentlich zugängliche Website statt.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- plurale Zusammensetzung
- Verwendung von Quell-Leitlinien
- offene Diskussion von IKs in der Leitliniengruppe


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

8

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Es handelt sich um aufwendige und methodisch hochwertige Leitlinie mit vielen beteiligten Fachgesellschaften. Die Darstellung der Erklärung und der Umgang mit IKs ist aufgrund der Verschlüsselung in ein eigenes Bewertungssystem und ohne Nennung von Firmen oder Organisationen wenig transparent. Ebenso ist nicht ersichtlich, warum die IKs einiger Autoren als nicht relevant bewertet wurden. Für eine Neufassung wäre neben einer Verbesserung der Transparenz auch ein geringerer Anteil von Beteiligten mit IKs wünschenswert. Insbesondere sollte der Anteil von Autoren mit IK und Leitungsfunktion in den 10 Expertengruppen reduziert werden (aktuell 7/10). Der LL-Report spiegelt auch wieder, dass insbesondere der Prozess der strukturierten Konsensfindung im Rahmen einer reinen online Konsensuskonferenz mit erheblichem Mehraufwand bzw. Schwierigkeiten verbunden war. Für Stimmenzuordnungen (ja/nein), die nicht sicher nachvollziehbar waren, musste beispielsweise im Sinne eines konservativen Ergebnisses nachberechnet werden (siehe LL-Report seite 33, 34, 35). Es wird nicht erläutert, ob sich dadurch im Einzelfall Ergebnisänderungen ergeben konnten. Ein öffentlicher Review ist für eine Neufassung ebenfalls wünschenswert.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.