Prophylaxe von schweren Erkrankungen durch Respiratory Syncytial Virus (RSV) bei Risikokindern

Erscheinungsjahr (Stand): 2018

Klassifikation: s2k

Registernummer: 048-012

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektologie (DGPI)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 7

Bewertung durch leitlinienwatch.de

02.12.18


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden überwiegend, aber nicht konsequent unter Nennung der betroffenen Firmen angegeben - 2 von 12 Autoren machen hier nur pauschale Angaben, ein weiterer Autor verschweigt, für welche Firma er in einem "Advisory Board" tägig war - daher kann hier nur ein Punkt vergeben werden (s. separates AWMF-Dokument "Angaben zu Interessenkonflikten").

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

8 von 12 Autoren räumen Interessenkonflikte ein (Dokument "Angaben zu Interessenkonflikten").

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide Koordinatoren räumen IK ein (Dokument "Angaben zu Interessenkonflikten").

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Ein Autor mit als moderat eingestuften Interessenkonflikten enthielt sich bei den Abstimmungen der Kernaussagen (LL-Report S. 6), die Abstimmungsergebnisse sind nicht im Detail dokumentiert.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Eine externe Begutachtung wurde nicht vorgenommen (LL-Report S. 6).

1

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Berücksichtigung internationaler LL,
Einbindung eines Patienten/Betroffenen-Verbandes


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

3

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Eine wichtige Leitlinie mit großer gesundheitsökonomischer Relevanz. Angesichts der hohen Kosten und der breiten Indikationsstellung der empfohlenen medikamentösen Prophylaxe von RSV-Erkrankungen (18 von 24 "Kernaussagen" der LL beschäftigen sich mit der Gabe von Palivizumab) wäre der kritische Umgang mit Interessenkonflikten seitens der Autoren dringend notwendig gewesen - dies spiegelt sich leider weder in der Zusammensetzung der Autorengruppe, noch bei der Regulierung der umfangreich vorhandenen Interessenkonflikte. Mindestens zwei der Autoren haben direkte Interessenkonflikte mit dem Hersteller von Palivizumab - bei zwei weiteren ist dies nicht klar, da sie ihre Interessenkonflikte nicht spezifizieren (ein Verstoß gegen geltende AWMF-Anforderungen). Daher bleibt fragwürdig, warum nur ein Autor Enthaltungen vornimmt; Interessenkonflikte müssen - anders als von der LL formuliert und praktiziert - nicht "thematisch relevant" sein (LL-Report Seite 6) um eine Regulierung zu erfordern. Wenn ein Hersteller eines in der Leitlinie empfohlenen Medikaments den Leitlinienautoren in anderen Zusammenhängen Gelder gezahlt hat, besteht zweifellos ein Interessenkonflikt: die empfundene Verpflichtung entsteht nicht nur durch ein bestimmtes Projekt, sondern bereits durch die empfangene Zuwendung. Die Leitlinienempfehlungen würden an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn an der Leitliniengruppe nur neutrale Experten mitgewirkt hätten, so wie es die Stiftung Warentest es bei Ihren Produktprüfungen praktiziert.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.