Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-C-Virus(HCV)-Infektion

Erscheinungsjahr (Stand): 2017

Klassifikation: s3

Registernummer: 021-012

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 14

Bewertung durch leitlinienwatch.de

12.03.18


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Interessenkonflikte werden detailliert angegeben (Lelitlinienreport S. 20 ff.) und durch die zwei Koordinatoren und die Moderatorin der Konsensuskonferenz begutachtet und bewertet (Leitlinienreport S. 16). Ein Mitglied hat keine Interessenkonflikt-Erklärung abgegeben.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

58 von 69 Mitgliedern der Leitliniengruppe geben Interessenkonflikte an. Ein Mitglied hat keine Interessenkonflikt-Erklärung abegegeben (Leitlinienreport S. 20 ff. und S. 6-8). 48 Teilnehmer haben Zahlungen der Hersteller von Hepatitis-C-Medikamenten erhalten, die in dieser Leitlinie empfohlen werden (Gilead, AbbVie, Janssen, Bristol-Myers-Squibb, MSD).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide Koordinatoren geben Interessenkonflikte an. 7 der 8 AG-Leiter geben Interessenkonflikte an.
(Leitlinienreport S. 6-8 sowie S 20 ff.).

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Es werden zwar Enthaltungsregeln benannt, diese halten wir jedoch für unzureichend, deswegen keine Punktvergabe. Zudem wurden Abstimmungsergebnisse und Entzug des Stimmrechts nicht dokumentiert. In Bezug auf Enthaltungen wird im Leitlinienreport folgendes Vorgehen genannt:
"Mandatsträger mit personenbezogenen Zuwendungen (Zugehörigkeit zu Advisory Boards, Gutachter- und Vortragstätigkeit) wurden daher nach kritischer Bewertung durch die Leitliniengruppe nicht von den Abstimmungen ausgeschlossen, wenn die Art der Zuwendungen nicht einseitig (z.B. Zugehörigkeit zu mehreren Advisory Boards) und die wissenschaftliche Expertise nicht verzichtbar war. Finanzielle Zuwendungen, die ausschließlich wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet werden konnten, führten nicht zu einer Stimmenthaltung (Drittmittel, Studienbeteiligung). Mandatsträger, deren Interessenkonflikte nicht vorlagen, oder Mandatsträger mit Eigentümerinteressen (z.B. Patente, Aktienbesitz, Firmenzugehörigkeit) erhielten kein Stimmrecht." (Leitlinienreport S. 16).
Dass vielfältige Interessenkonflikte sich gegenseitig neutralisieren, ist in etwa so plausibel wie die Behauptung, dass mehrere Nebenbeziehungen die eheliche Treue schützen.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Keine externe Begutachtung durch die Fachöffentlichkeit oder Patienten. Lediglich eine interne Begutachtung durch die beteiligten Fachgesellschaften und die AWMF (Leitlinienreport S. 15).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Berücksichtigung existierender Leitlinien (Leitlinienreport S. 10)
- Beteiligung von Patientenvertretern (Leitlinienreport S. 6)
- systematische Literaturrecherche (Leitlinienreport S. 10)
- evidenzbasierte Aufarbeitung der Literatur (Leitlinienreport S. 11)
- interdisziplinäre Zusammensetzung der Leitliniengruppe


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

6

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Im Vergleich zur vorherigen Version der Leitlinie (2 Punkte) sehen wir einige Verbesserungen in der aktuellen Version (insbesondere durch Bonuspunkte). Die Interessenkonfliktregulierung bleibt mangelhaft. Die meisten Mitglieder der Leitliniengruppe weisen zahlreiche Interessenkonflikte auf inklusive den Koordinatoren und der überwiegenden Mehrheit der AG-Leiter. Problematisch sind insbesondere die vielen finanziellen Beziehungen zu den Herstellern der zu bewertenden (und exorbitant teuren) Medikamente. Enthaltungsregeln werden unzureichend formuliert, etwa mit der Einschränkung, dass es nicht zur Enthaltung kommt, wenn die wissenschaftliche Expertise unverzichtbar erscheint - eine übliche, aber wenig glaubwürdige Rechtfertigung zur Beteiligung potenziell befangener Autoren. Zudem werden die Abstimmungsergebnisse nicht dokumentiert und transparent dargelegt. Wünschenswert wäre zudem eine öffentliche Begutachtung der Leitlinie.
Eine zukünftige Leitliniengruppe sollte auch im Hinblick auf größtmögliche Neutralität zusammengesetzt werden. Leitlinienautoren sollten erwägen, bestehende finanzielle Beziehungen zu den Herstellern zu lösen, und die Empfehlungen der AWMF zum Umgang mit IK sollten konsequent umgesetzt werden: http://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20160630_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.3_Betaversionf.pdf

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.