Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms

Erscheinungsjahr (Stand): 2018

Klassifikation: s3

Registernummer: 020-007OL

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP),
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 33

Bewertung durch leitlinienwatch.de

05.04.18


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Interessenkonflikte werden detailliert dokumentiert (Leitlinienreport S. 72 ff.).
Es erfolgte zunächst eine Bewertung der Interessenkonflikte durch die Steuergruppe, anschließend durch die gesamte Leitliniengruppe (Leitlinienreport S. 70). Folgendes Procedere wurde durch die Leitliniengruppe festgelegt: "Personen, die für Firmen der Gesundheitswirtschaft beratend tätig waren (advisory board) sollten keine AG-Leitung übernehmen. Der LL-Koordinator ... nahm an keiner Abstimmung teil. Darüber hinaus gehende Regeln zu Stimmenthaltungen wurde nicht festgelegt. Es wurde angeregt, dass sich Personen, die für sich bei Einzelfragen einen Interessenkonflikt sehen, diesen anzeigen und sich nicht an der Abstimmung beteiligen. Dies erfolgte bei der Empfehlung zu Pembrolizumab durch zwei Personen." (Leitlinienreport ebd.).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

35 der 47 (bzw. 49) Mitglieder der Leitliniengruppe geben Interessenkonflikte an. Für zwei Mitglieder finden sich widersprüchliche Angaben. Sie werden einerseits als Mitglieder der Steuergruppe für die Aktualisierung 2017 aufgeführt (Leitlinienreport S. 8), im Weiteren werden sie ledigliglich als Beteiligte an der Leitlinienerstellung 2006-2010 aufgeführt (Leitlininiereport S. 10). Für diese beiden Mitglieder liegen keine aktuellen Erklärungen zu Interessenkonflikten vor.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

8 Mitglieder der Steuergruppe (n=13), darunter auch die beiden Koordinatoren, geben Interessenkonflikte an. Für 2 Mitglieder der Steuergruppe liegen keine Angaben zu Interessenkonflikten vor. 3 der 4 AG-Leiter geben Interessenkonflikte an. Aufgrund der fehlenden Angaben für zwei Beteiligte können hier keine Punkte vergeben werden.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Ein Leitlinienkoordinator nahm an keiner Abstimmung teil, darüber hinaus war es der individuellen Entscheidung der Beteiligten überlassen, ob sie bei Einzelfragen einen relevanten Interessenkonflikt sahen und sich enthielten. Hiervon machten zwei Mitglieder Gebrauch in Bezug auf Empfehlung zu Pembrolizumab (S. Leitlinienreport 70). Ansonsten gab es keine Regel zu Stimmenthaltungen. Diese nur rudimentären Ansätze zur Stimmenthaltung bei Interessenkonflikten sind mit 2 Punkten recht großzügig bewertet.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Es erfolgte eine öffentliche Konsultationsphase von 6 Wochen. Der Umgang mit eingegangenen Kommentaren wird dokumentiert (Leitlinienreport S. 41-69).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- plurale Zusammensetzung der beteiligten Organisationen und Fachgesellschaften (Leitlinienreport S. 9-11) inklusive Patientenvertretern (Leitlinienreport S. 12)
- externe methodische Begleitung durch Leitlinienprogramm Onkologie sowie externe Auftragnehmer (Leitlinienreport S. 12)
- systematische Literaturrecherche zu den für die Aktualisierung der Leitlinie relevanten Themen (Leitlinienreport Kapitel 4 ab S. 13) sowie Abstimmung mittels Delphi-Verfahren (Leitlinienreport S. 35)


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

11

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

In dieser wichtigen und aufwendigen Leitlinie finden sich gute Ansätze zum Management von Interessenkonflikten. Das Ergebnis von 11 Punkten ("grün") sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, um glaubwürdig den Einfluss von Interessenkonflikten auf die Empfehlungen zu minimieren: Rekrutierung unabhängiger Autoren, Beendigung individuellerer finanzieller Bindungen zur Industrie ("Divestment" wie vom Institute of Medicine bereits 2011 empfohlen), eine transparente Bewertung der IK mit Nennung der für die LL relevanten Produkte hinter den Firmennamen sowie eine verbindliche Enthaltungsregel, die dieser externen Bewertung folgt und nicht dem Ermessen des Einzelnen anheim gestellt ist.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.