Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms

Erscheinungsjahr (Stand): 2024

Klassifikation: s3

Registernummer: 020-007OL

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP),
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 30

Bewertung durch leitlinienwatch.de

08.07.24


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

In der IK-Tabelle (S. 80 - 115 des LL-Reports) werden sämtliche Bewertungen detailliert aufgeführt. Die IK wurden durch die Steuergruppe bewertet (S.52 des LL-Reports), was allerdings problematisch ist, da diese selbst IK aufweist (s.u.).
Bei einem Autor wird bei sämtlichen Items "nicht angegeben" und die Bewertung "keine IK" aufgeführt. U.E. kann diese Bewertung aber nicht Konsequenz einer nicht abgegebenen Erklärung sein. Bei allen anderen Autoren ohne IK steht bei den einzelnen Items "keine" (also nicht "nicht angegeben").

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Von den 87 Autoren wiesen 53 "moderate", 3 "geringe" und 36 keine IK auf (diese Abstufung der Interessenkonflikte sehen wir als ungeeignet an, da beispielsweise Vortragshonorare pauschal als geringer IK eingestuft werden, auch bei wiederholten Vorträgen fü reine Firma). An der Erarbeitung der LL waren auch 2 Patientenvertreter beteiligt, die aber Interessenkonflikte durch ihre Tätigkeit für die Firmen Bayer, MSD, Novartis, Roche und Takeda aufwiesen. Wenn nicht einmal die Patientenvertreter ausschließlich die Patientenperspektive vertreten können, bleibt von einer neutralen Leitlinie nicht viel übrig.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Von 15 Personen (Koordinatoren/Autoren/Steuergruppe) weisen nur 3 keine IK auf. Ein Großteil dieses Gremiums war somit aufgrund der IK zur Stimmenthaltung gezwungen. Welche Limitierung von Leitungsfunktionen vorgenommen wurde, wird nicht genannt.
Leider ist die Federführung nicht eindeutig benannt. Im LL-Report gibt es 2 Autoren (S. 4), von denen eine wiederum in der Langfassung nicht erwähnt wird. Dafür enthält die Langfassung 3 Koordinatoren, von denen 2 im LL-Report ungenannt bleiben.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Bei sämtlichen sog. "moderaten" IK kam es zur Stimmenthaltung und Limitierung von Leitungsfunktionen. Bei sog. "geringen" IK wurde aber nur eine Limitierung von Leitungsfunktionen beschlossen. Warum aber eine bezahlte Vortrags- oder Beratertätigkeit für die Firmen Astra Zeneca, Lilly, Novartis und Roche nicht die Konsequenz einer Stimmenthaltung nach sich zog, leuchtet uns nicht ein. Eine vollständige Enthaltung der Beteiligten mit IK ist daher nicht festzustellen.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Die Konsultationsfassung der Leitlinie wurde auf den Internetseiten der AWMF und des Leitlinienprogramms Onkologie veröffentlicht und konnte innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen von der Fachöffentlichkeit kommentiert werden. Die eingegangenen Kommentare sowie deren Bewertung wird tabellarisch sehr detailliert dargestellt (S. 17 - 51 des Leitlinienreports).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- systematische Literaturrecherche zu den für die Aktualisierung der Leitlinie relevanten Themen
- plurale Zusammensetzung in Form von 21 Fachgesellschaften/Organisationen und sogar 1 Selbsthilfegruppe
- methodische Begleitung durch das Leitlinienprogramm Onkologie (3 Personen, sämtlich ohne IK) sowie externe Auftragnehmer (2 Personen ohne IK und eine GmbH)
- starker Konsens bei den Empfehlungen
- offene Diskussion des Umgangs mit IK in der LL-Gruppe


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

11

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Mit 11 Punkten hat sich die Leitlinie im Vergleich zur letzten Version nicht verbessert. Weiterhin ist die gezielte Rekrutierung von Autoren ohne IK erforderlich. Insbesondere bei der Steuergruppe, in der 10 von 11 Autoren deutlliche IK aufwiesen, ist ein entsprechendes Bemühen nicht ablesbar.
Die Einbindung von Patientenvertretern mit Stimmrecht ist sehr gut. Es sollte aber möglich sein, Patientenvertreter ohne IK zu finden. Warum eine Fachgesellschaft, deren Mitglieder in der Regel als erste Anlaufstelle für betroffenen Patienten fungieren (z.B. die DEGAM), nicht beteiligt wurde, ist nicht nachvollziehbar. Für den Fall, dass diese angesprochen wurde, aber eine Absage vorlag, sollte das dokumentiert werden. Die Bewertung der IK sollte durch ein externes Gremium erfolgen.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.