Pharmakotherapie der idiopathischen Lungenfibrose (ein Update) und anderer progredienter pulmonaler Fibrosen

Erscheinungsjahr (Stand): 2022

Klassifikation: s2k

Registernummer: 020-025

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 4

Bewertung durch leitlinienwatch.de

12.01.24


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden in einem separaten AWMF-Dokument dokumentiert: https://register.awmf.org/assets/guidelines/020_D_Ges_fuer_Pneumologie/020-025i_S2k_Idiopathische-Lungenfibrose-Update-medikamentoese-Therapie_2022-11.pdf . Sie werden durch den Leitlinienkoordinator und den AWMF-Vertreter bewertet. Das individuelle Bewertungsergebnis und die beschlossenen Konsequenzen werden jeweils in der letzten Spalte des Dokuments festgehalten. Dabei wird allerdings nicht deutlich, welche Firmenverbindungen für die Leitlinie relevant sind.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

13 von 14 Beteiligten geben finanzielle Beziehungen zur Arzneimittelindustrie an. Lediglich der Patientenvertreter und der hier nicht mitgezählte AWMF-Moderator haben keine Interessenkonflikte. Von den 13 Beteiligten mit IK weisen 12 Verbinden zu Boehringer und/oder Roche auf, den Herstellern der Wirkstoffe Pirfenidon und Nintedanib, die in der Leitlinie empfohlen werden.

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Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Der Koordinator hat ebenfalls finanzielle Verbindungen zur Arzneimittelindustrie.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Aus dem Leitlinienreport: "Hierbei wurden Vortrags-, Berater- und Gutachtertätigkeiten sowie Drittmittelforschung als gering, Patent- und Aktienbesitz als moderat und überwiegende Tätigkeit für ein Pharmaunternehmen als hoch bewertet. 13 der 14 Mitglieder der Leitliniengruppe einschließlich des Leiters der Leitliniengruppe wurden von Herrn Sitter (AWMF-Vertreter) als allenfalls gering befangen bewertet, ein Leitlinienmitglied wurde als gering bis moderat befangen eingestuft, sodass hieraus für 13 der 14 Leitlinienmitglieder keine Einschränkungen hinsichtlich der Teilnahme an den Diskussionen und Abstimmungen resultierte. Ein Leitlinienmitglied wurde als
potentiell befangen in einem umschriebenen Themengebiet klassifiziert, sodass er für diesen Bereich von den Abstimmungen ausgeschlossen wurde." (Leitlinienreport S.8).
Die Graduierung der Interessenkonflikte ist aus unserer Sicht nicht adäquat. So werden bei den meisten AWMF-Leitlinien Beraterverträge mit der Arzneimittelindustrie als "moderate" Interessenkonflikte eingestuft, die zur Enthaltung bei thematisch bezogenen Abstimmungen führen. Leitlinienwatch bewertet solche Beratungsverhältnisse aufgrund der vertraglichen Bindung an die Hersteller, die oft Geheimhaltungsklauseln enthalten, und der oft beträchtlichen Geldbeträge als schwere Interessenkonflikte, die einen Ausschluss von der Leitlinie begründen.
Daher bereitet uns schon der eine vergebene Punkt Bauchschmerzen. Es gab nur eine Enthaltung aufgrund von IK, dabei hätten sich 13 von 14 Beteiligten enthalten müssen. Somit wäre bei einer konsequenten Enthaltungsregel nach üblichen AWMF-Standards nur der Patientenvertreter stimmberechtigt gewesen.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Keine öffentliche Beratung über eine Website.

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Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

4

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Ebenso wie die Vorgängerleitlinie liefert das Update nicht den Nachweis der Neutralität der Empfehlungen. Zwölf von 14 Beteiligten hatten finanzielle Verbindungen zu den Herstellern der in der Leitlinie empfohlenen Wirkstoffe Pirfenidon und Nintedanib. Das Downgraden von Beraterverträgen zu "geringen Interessenkonflikten" ist nach unserer Einschätzung nicht sachgerecht, folgt hier aber offenbar der Not, da die Konsensuskonferenz andernfalls nicht abstimmungsfähig gewesen wäre. Die Lösung kann nur darin liegen, schon bei der Rekrutierung auf die finanzielle Unabhängigkeit der Beteiligten zu achten. Darüberhinaus empfiehlt das US-amerikanische Institute of Medicine seit 2011 allen Leitlinienautoren das "Divestment", also die Beendigung aller persönlichen finanziellen Verbindungen zur Industrie.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.