Parkinson-Syndrom, idiopathisch

Erscheinungsjahr (Stand): 2016

Klassifikation: s3

Registernummer: 030-010

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 26

Bewertung durch leitlinienwatch.de

18.06.16


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Detaillierte Dokumentation der Interessenkonflikte (separates Dokument Interessenkonflikt-Erklärungen), Teilnahme nur bei Vorlage des Formulars mit Selbstbewertung und Bewertung der Interessenkonflikte durch die Steuergruppe (Langfassung, S. 49). Die Darstellung der IK ist allerdings unübersichtlich, da nicht, wie sonst üblich, die Interessenkonflikte einer Person auf einen Blick transparent werden, sondern zusammengesucht werden müssen.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

63 von 77 Beteiligten geben Interessenkonflikte an, s. AWMF-Dokument "Interessenkonflikterklärungen". Ohne IK sind vor allem Mitglieder der Methodengruppe und einige nicht-ärztliche Therapeuten.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Die gesamte Steuerungsgruppe und ein Mitglied der Leitlinienkoordination weisen Interessenkonflikte aus (Langfassung, S. 20 und Interessenkonflikt-Erklärungen).

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Es gab eine Regel zur Stimmenthaltung bei Interessenkonflikten (Langfassung, S. 49). Nur ein Beteiligter und die Moderatorin lassen geben Entschluss zur Enthaltung bekannt (Interessenkonflikt-Erklärungen, S. 11). Weitere Enthaltungen sind nicht dokumentiert. Ein Experte gibt zu Protokoll: "Da ich für so viele verschiedene pharmazeutische Forschungsfirmen tätig bin, neutralisieren sich meine Aktivitäten" (Interessenkonflikt-Erklärungen, S.11). Wir werten diese Aussage als "Bias-Blind-Spot", da multiple Abhängigkeiten keine Unabhängigkeit erzeugen und die Konfliktlinien oft nicht zwischen den verschiedenen patentgeschützten Arzneimitteln verlaufen, sondern gegenüber einer Standardtherapie mit preiswerten Generika.

2

Externe Beratung der Leitlinie

Öffentliche Konsultation mit Veröffentlichung des Leitlinienentwurfs auf der Homepage der DGN (Langfassung, S. 48). Die Kommentare werden jedoch in den vorliegenden Dokumenten nicht aufgeführt. Zitat: "Die eingegangenen Kommentare wurden in die Leitlinie aufgenommen". Andere S3-Leitlinien haben beispielhaft gezeigt, wie man die eingegangenen Kommentare und die daraus gezogenen Konsequenzen transparent machen kann (z.B. S3-Leitlinie Prostatakarzinom, Leitlinienreport S. 469ff).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Plurale Zusammensetzung der LL-Gruppe mit Einbeziehung von Patientenvertretern.
- Verwendung und Bewertung von Quell-Leitlinien.
-Systematische Recherche und Aufbereitung der Evidenz durch hauptsächlich interessenkonfliktfreie Methodiker, die nicht am Konsensusprozess beteiligt waren.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

9

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Diese aufwendige und methodisch hochwertige Leitlinie enthält einige Maßnahmen zur Reduktion von Interessenkonflikten wie eine Enthaltungsregel und eine öffentliche Konsultation. Bei einer weiteren Überarbeitung könnten diese Mechanismen durch eine transparente Dokumentation innerhalb der Leitlinie noch weiter gestärkt werden.
Außerdem sollten Anstrengungen unternommen werden, den sehr hohen Anteil an Beteiligten mit Interessenkonflikten auf zumindest unter 50% zu senken (gemäß dem ersten Prinzip des Guideline International Network 2015, das größtmögliche Anstrengungen fordert, um möglichst keine Beteiligten mit Interessenkonflikten zu involvieren).

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.