Parenterale Ernährung in der Kinder- und Jugendmedizin

Erscheinungsjahr (Stand): 2014

Klassifikation: s3

Registernummer: 073-023

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 2

Bewertung durch leitlinienwatch.de

19.09.16


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden hier nur pauschal angegeben (Leitlinienreport, S. 29ff.), allerdings durch das Steering Committee bewertet. Deshalb insgesamt 2 Punkte für dieses Kriterium.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Von 6 Autoren und den 3 Mitgliedern des Steering Committee geben 8 Interessenkonflikte an (Langfassung, S1 und Leitlinienreport, S. 29).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Die federführenden Autoren werden nicht explizit ausgewiesen. Hier wird der korrespondierende Autor und der offizielle Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrie der Bewertung zugrunde gelegt. Beide geben Interessenkonflikte an (Langfassung, S1 und Leitlinienreport, S. 29).

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Es gab keine Enthaltungsregel bei Interessenkonflikten von Leitlinienautoren (Leitlinienreport, S. 22f.).

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand keine öffentliche Beratung der Leitlinie statt (Leitlinienreport, S. 23).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Systematische Literaturrecherche,
Verwendung von Quel-Leitlinien und Cochrane-Reviews,
Starker Konsens bei den meisten Empfehlungen.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

5

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Diese Leitlinie zeigt mehrere Schwächen im Umgang mit Interessenkonflikten. Der Anteil an Autoren mit Interessenkonflikten ist hoch, gleichzeitig sind kaum Anstrengungen zur Verringerung ihres möglichen Einflusses erkennbar.
Bei einer Überarbeitung sollten die Interessenkonflikte transparent dargestellt werden, außerdem die Bewertungskriterien und die Bewertung selbst, insbesondere der Bezug zu den Leitlinienempfehlungen. Bisher wurde offenbar ein IK dann als gering angesehen, wenn der Betreffende nicht hauptberuflich für den Geldgeber tätig war. Das allgemeine Verständnis von IK umfasst jedoch die Annahme von Geldern von einem Hersteller der zu bewertenden Produkte. Weiterhin ist eine Enthaltungsregel erforderlich sowie eine Dokumentation, wie sie praktiziert wurde. Sinnvoll ist auch eine öffentliche Beratung des Leitlinienentwurfs. Positive Beispiele anderer Fachgesellschaften finden sich auf dieser Website.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.