Nicht-alkoholische Fettlebererkrankungen

Erscheinungsjahr (Stand): 2022

Klassifikation: s2k

Registernummer: 021-025

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 17

Bewertung durch leitlinienwatch.de

14.05.26


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikt(IK)-Erklärungen sind unter dem irreführenden Namen: "Amendment „Neue Nomenklatur zur MASLD" - Supplementary Material" (https://register.awmf.org/assets/guidelines/021_D_Ges_fuer_Verdauungs-_und_Stoffwechselkrankheiten/021-025am-sup_S2k_-NAFLD-Nicht-alkoholische-Fettlebererkrankungen_2024-07.pdf) abgelegt (Stand 2024), beziehen sich offensichtlich aber auch auf die ältere Leitlinie.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Von 46 Autoren geben mehr als die Hälfte (31/46) relevante IKs an. Auffallend ist, dass viele Autoren Gelder von der Firma "Intercept" bekamen, einer Firma, die auf die Behandlung von Lebererkrankungen spezialisiert ist - gleichzeitig wurde selbst die Mitgliedschaft im Advisory Board nicht als IK gewertet, so dass auch die Abstimmungsenthaltungen diesbezüglich nicht vollständig plausibel erscheinen.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Alle 3 federführenden Autoren der Leitlinie bekommen von mehreren Firmen Gelder, deren Produkte sie eigentlich unabhängig bewerten sollen. Ähnliches gilt für das Amendment.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Es gibt eine sehr unzureichende Regel zur Enthaltung bei IK. Die AWMF toleriert sog. Doppelabstimmungen, die eine unter Einschluss der Beteiligten mit IK, die andere unter deren Ausschluss. Den Sinn dieses Verfahrens konnte die AWMF bislang nicht plausibel begründen. Das Guideline International Network schlägt solche Doppelabstimmungen nicht vor. Die Regel lautet: Wer Interessenkonflikte hat, soll an den relvanten Abstimmungen nicht teilnehmen. Die Ergebnisse auf Seite e720 der Doppelabstimmungen berücksichtigen sog. "geringen IK" (Vortragshonorare von der Industrie) gar nicht als relevante IK und sind somit nicht verwertbar.
https/www.dgvs.de/wp-content/uploads/2021/09/Weisspapier_Interessenkonflikte_in_Leitlinien_10.09.2021_final.pdf

2

Externe Beratung der Leitlinie

Laut Leitlinienlangfassung S. 1352 stand der Entwurf im Jahr 2022 für 4 Wochen auf 2 Websites zur Kommentierung.
Laut Tabelle 5 des Leitlinienreports (S. e721-e725) sind mehr als die Hälfte der Vorschläge von der Firma NovoNordisk eingegangen. Die Tatsache, dass Firmen hier bis in die Dosierung ihrer eigenen Präparate in die Leitlinie eingreifen können, ist bereits irritierend. Wenn aber NovoNordisk dort auch in die Studienbewertung eingreift und über diese externe Beratung "positivere" Formulierungsvorschläge an zentralen Stellen der Leitlinien vorschlägt, wie: "Eine konkretere Formulierung von den positiven Effekten der GLP-1 Rezeptoragonisten auf kardiovaskulären Endpunkten in klinischen Studien wäre zu empfehlen. (Novonordisk)" stellt dies die wissenschaftliche und unabhängige Arbeitsweise der gesamten Leitliniengruppe und der Erstellung dieser Leitlinie in Frage. Daher 1 Punkt Abzug.

0

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

6

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Die Autoren schlagen mit dieser Leitlinie ein "Screening" auf Fettleber bei Patienten mit Typ-2-Diabetes, einem metabolischen Syndrom, Übergewicht/Adipositas oder einem arteriellen Hypertonus vor - zwar mit starkem Konsens aber ohne Hinweis darauf, ob hier die Autoren mit IKs mit abgestimmt haben. Diese Frage wäre aber wichtig, da mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung dadurch für "neue" Therapien potentielle Patienten würde. Auch die Patientenbeteiligung als "Repräsentativität" der Leitliniengruppe sehen wir kritisch: Die Beteiligung von Patientengruppen wie der Deutschen Leberhilfe verschleiert die Tatsache, dass diese Organisation die Hälfte ihrer Einnahmen von 19 Pharmafirmen erhält.
Das unabhängige Arzneitelegramm weist darauf hin, dass patientenrelevante Ergebnisse der Studie erst 2029 erwartet werden (https://www.arznei-telegramm.com/de/6465/resmetirom-rezdiffra-gegen-metabolische-dysfunktion-assoziierte-steatohepatitis-mash). Eine Jahrestherapie mit Resmetirom kostet 34.000 Euro.
Fazit: Starke und weitgehend unregulierte Interessenkonflikte bei den Autoren sowie ein Zugriff von Pharmafirmen direkt in die Therapieempfehlungen schwächen die Qualität dieser Leitlinie. Zudem fällt eine starke Fokussierung auf ein sehr teures Medikament mit aktuell nicht belegtem Patientennutzen auf.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.