Nationale VersorgungsLeitlinie COPD

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s3

Registernummer: nvl-003

Federführende Fachgesellschaft(en):
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 30

Bewertung durch leitlinienwatch.de

23.01.22


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden mit Firmennamen detailliert dokumentiert (LL-Report ab S.29) und unabhängig von Vertretern der AWMF und des ÄZQ bewertet. Vortragshonorare unter1000€ werden als geringer IK eingestuft, alle anderen Firmenhonorare als moderater IK, auch wenn kein Themenbezug zur Leitlinie vorliegt. Moderate IK führten zum Ausschluss von thematisch bezogenen Abstimmungen.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

34 von 52 Beteiligten geben Firmenbeziehungen an (Wir bewerten die stimmberechtigten Teilnehmer der Konsensuskonferenz und ihre Stellvertreter, sofern sie an der Erstellung der LL beteiligt waren. Redakteure und Moderatoren ohne Stimmrecht sind in der Bewertung nicht enthalten). Nicht alle Firmenbeziehungen haben einen thematischen Bezug zur Leitlinie. Die Bewertung des ÄZQ und der AWMF erkennt bei 20 dieser 31 Beteiligten moderate IK, die zu Enthaltungen bei thematisch bezogenen Abstimmungen führen sollen, bzw. zur Abstimmung durch einen IK-freien Stellvertreter. Die anderen lagen offenbar unter der zuvor definierten Grenze von 1000€ für einen geringen Interessenkonflikt. Hilfreich wäre hier eine Liste der im Kontext COPD relevanten Firmen.

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Unabhängige Koordination und Arbeitsgruppenleitung durch das ÄZQ.

3

Enthaltung bei Abstimmungen

Aus dem LL-Report: "Vor der Konsensuskonferenz waren die Interessenkonflikte der Teilnehmer*innen durch AWMF und ÄZQ ...bewertet worden. Enthaltungen waren bei moderaten IK unabhängig vom Themenbezug zur Leitlinie beschlossen worden. Jede Fachgesellschaft hatte eine Stimme. Waren mehrere Expert*innen für
eine Fachgesellschaft benannt und hatte nur einer/eine einen IK angegeben, so konnte eine andere Vertreterin/ein
anderer Vertreter das Stimmrecht für die Fachgesellschaft wahrnehmen."
Bei der Leitlinienkonferenz lag allen Teilnehmern eine Liste mit den Namen der 21 Beteiligten vor, die aufgrund von Interessenkonflikten nicht an bestimmten Abstimmungen teilnehmen sollten. Die tatsächlichen Enthaltungen sind im LL-Report auf S.64 dokumentiert. Sie summieren sich auf 15. Die Diskrepanz zu den zuvor genannten 21 Personen wird nicht erklärt. Wir vermuten, dass es an der Stellvertreter-Regel liegt. Es wäre hier hilfreich, wenn man klarer unterscheiden würde zwischen "nicht abstimmungsberechtigter Person" und einer tatsächlich erfolgten "Enthaltung", also ob es dann im Abstimmungsverfahren tatsächlich eine Stimme weniger gegeben hat.

3

Externe Beratung der Leitlinie

LL-Report S.17 und ab S.310.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Plurale Zusammensetzung der LL-Gruppe mit Patientenbeteiligung
- Verwendung von systematischen Reviews mit Bewertung durch AMSTAR-Tool, Verwendung von Cochrane, NICE und IQWiG-Bewertungen
- unabhängige Methodiker des ÄZQ zur Evidenzaufbereitung
- offenes Ansprechen der Regeln zum Umgang mit IK bei der Auftaktveranstaltung und der Konsensuskonferenz
- Tischvorlage mit den vorgeschlagenen Enthaltungen bei IK


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

15

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Das ÄZQ setzt in Deutschland und auch international Maßstäbe für den Umgang mit Interessenkonflikten bei Leitlinienautor*innen. Die geschaffenen Regeln der Offenlegung und Bewertung von Interessenkonflikten, das offene Ansprechen der IK sowie der mögliche Ausschluss von Teinehmern mit IK bei Abstimmungen werden offensichtlich von allen Beteiligten akzeptiert, anders als das noch vor wenigen Jahren zu erwarten war. Wir hoffen auf eine positive Ausstrahlung auf andere Leitlinienprojekte der AWMF!
Problematisch bleibt der hohe Anteil der IK-behafteten Teilnehmer*innen, die insbesondere von den ärztlichen Fachgesellschaften in die Leitlinienprojekte entsandt werden. All die umständlichen Bewertungen der IK und Enthaltungsregeln bräuchte man nicht, wenn von Anfang an nur unabhängige Expert*innen nominiert würden. Auch hier braucht es einen Kulturwandel. Leitlinienautor*innen erfüllen eine hoheitliche Aufgabe, die in Deutschland vom Staat an die medizinischen Fachgesellschaften übertragen wurde. Dieser Auftrag erfordert eine zweifelsfreie Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen. Das ÄZQ hat aufgrund seiner übergeordneten koordinierenden Funktion und seiner eigenen Unabhängigkeit das gute Recht, die Fachgesellschaften um die Entsendung unabhängiger Vertreter*innen zu bitten. Diese Forderung gründet auf dem 1. Prinzip des Guideline International Network: "Guideline developers should make all possible efforts to not include members with direct financial or relevant indirect COIs."(https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M14-1885).

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.