Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma

Erscheinungsjahr (Stand): 2020

Klassifikation: s3

Registernummer: nvl-002

Federführende Fachgesellschaft(en):
Nationale Versorgungsleitlinien

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 25

Bewertung durch leitlinienwatch.de

08.11.20


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Im Leitlinienreport (https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-002m_S3_Asthma_2020-09.pdf) heißt es dazu auf Seite 18: "Diskussion der Interessenerklärung und des Umgangs mit Interessenkonflikten in der Auftaktsitzung und Konsensuskonferenz". Diese offene Diskussion ist begrüßenswert, ersetzt jedoch nicht die Bewertung der IK durch den Koordinator oder ein separates Gremium, daher nur 2 Punkte.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Von 56 beteiligten Autoren haben 34 Autoren finanzielle Interessenkonflikte angegeben (siehe https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-002m_S3_Asthma_2020-09.pdf, S.27 ff.). Von den 34 Autoren hat nur ein Autor bei Punkt 10 der Selbstauskunft: "10. Ergeben sich aus diesen Punkten bedeutsame Interessenkonflikte?(Selbsteinschätzung)" ein "Ja" angegeben. Die Selbstbewertung von Interessenkonflikten ist im AWMF-Regelwerk nicht mehr vorgesehen, da die eigene Befangenheit im 'Bias blind spot' regelhaft verschwindet. Die insgesamt elf aufgeführten, jeweils dem ÄZQ oder der AWMF angehörenden, Verantwortlichen für 'Methodik, Redaktion und Moderation' (Leitlinienreport Seite 11, Tabelle 2) sind prinzipiell als unabhängig anzusehen, so dass die Anzahl der abstimmungsrelevanten Autoren 45 beträgt. Damit steigt der relative Anteil von Autoren mit IK auf 75%.

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Sowohl die Koordination der Leitlinie und die Leitung der Arbeitsgruppen unterliegt dem ÄZQ, dessen Mitarbeiter(innen) keine Interessenkonflikte aufweisen (Leitlinienreport Seite 18).

3

Enthaltung bei Abstimmungen

Im Leitlinienreport heißt es dazu: "Nach der Diskussion in den Sitzungen wurde – unabhängig von der Selbsteinschätzung der Autoren (siehe Spalte 10 im Anhang 1.2) – folgendes Vorgehen beschlossen: Für die Fälle, in denen Interessenkonflikte durch bezahlte Berater- oder Gutachtertätigkeit, bezahlte Vortragstätigkeit, Geschäftsanteile und Aktien oder Drittmittel durch die Industrie bezüglich eines Themas vorlagen, wurden Enthaltungen beschlossen. Enthaltungen bei empfehlungsrelevanten Interessenkonflikten anderer Kategorien wurden nahegelegt. Lag bei dem Erstbenannten der Fachgesellschaft ein Interessenkonflikt vor, wurde die Empfehlung vom jeweiligen Vertreter – sofern anwesend und ohne Interessenkonflikte – abgestimmt. Enthaltungen aufgrund eines Interessenkonfliktes in der Konsensuskonferenz sind im Anhang 1.3 und Anhang 1.4 dokumentiert. Bei relevanten Empfehlungen wurden Doppelabstimmungen durchgeführt. " (siehe https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-002m_S3_Asthma_2020-09.pdf, S.18). Die Ausschlussgründe aufgrund von Interessenkonflikten sind sehr umfassend und beispielgebend für andere Leitlinienprojekte. Allerdings ließe sich die vollständige Enthaltung der Beteiligten aufgrund von IK klarer nachvollziehen, wenn eine transparente Bewertung der IK vorläge (s. Kriterium 1).

3

Externe Beratung der Leitlinie

Nach Fertigstellung der inhaltlichen Arbeiten an der 4. Auflage der NVL wurde eine Konsultationsfassung auf der Internetseite des NVL-Programms (www.leitlinien.de) öffentlich zugänglich für sechs Wochen Im Leitlinienreport heißt es dazu: "Nach Fertigstellung der inhaltlichen Arbeiten an der 4. Auflage der NVL wurde eine Konsultationsfassung auf der Internetseite des NVL-Programms (www.leitlinien.de) öffentlich zugänglich für sechs Wochen zur Kommentierung bereitgestellt (12.02.2020 bis 25.03.2020). Der Beginn dieses externen Begutachtungsverfahrens wurde auf den Internetseiten des ÄZQ und über eine Pressemitteilung an Presseverteiler bekannt gegeben. Eingehende Kommentare wurden durch das ÄZQ gesammelt, aufbereitet und an die Leitliniengruppe weitergeleitet. In einer Sitzung und im schriftlichen Umlauf wurden die eingegangenen Kommentare diskutiert und daraus resultierende Änderungen beraten. Inhaltliche Änderungen an den Empfehlungen wurden erneut konsentiert. Eingegangene Kommentare und entsprechende Beschlüsse mit ihren jeweiligen Begründungen sind im Anhang 18 zu finden." (siehe https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-002m_S3_Asthma_2020-09.pdf, S.18)

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Positiv hervorzuheben sind: unabhängige Koordination der Leitlinie (ÄZQ), unabhängige Moderation (AWMF, ÄZQ), unabhängige Leitung von Arbeitsgruppen (ÄZQ), Evidenzaufbereitung durch Methodiker (ÄZQ), Diskussion der Interessenerklärungen und des Umgangs mit Interessenkonflikten in der Auftaktsitzung und Konsensuskonferenz, multidisziplinäre Leitliniengruppe, bei Abstimmungen hat jede Fachgesellschaft/Organisation eine Stimme, strukturierter Konsensprozess, festgeschriebene Leitlinienmethodik (von der Evidenz zur Empfehlung) (siehe https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-002m_S3_Asthma_2020-09.pdf, S.18).


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

14

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Auch in der Neuauflage eine Leitlinie, die bezüglich Methodik, Dokumentation und öffentlicher Konsultation vorbildlich ist. Der Umgang mit Interessenkonflikten erscheint proaktiv, da Interessenkonflikte offen angesprochen werden und eine Enthaltungsregel praktiziert wird. Immer noch haben zu viele Beteiligte finanzielle Verbindungen zu den Herstellern der zu bewertenden Produkte, was sich ja potenziell nicht nur auf die Abstimmungen auswirkt (bei denen hier eine strikte Enthaltungsregel praktiziert wird), sondern auch auf die Beratungen zum Thema, an denen die Mitglieder mit IK teilnehmen. Für die nächste Auflage empfehlen wir eine konsequente und transparente Bewertung der IK durch ein separates Gremium.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.