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Meningoenzephalitis im Erwachsenenalter, ambulant erworbene bakterielle (eitrige)

Erscheinungsjahr (Stand): 2016

Klassifikation: s2k

Registernummer: 030-089

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 9

Bewertung durch leitlinienwatch.de

18.09.16


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Es liegen von allen Autoren IK-Erklärungen vor (separates Dokument "Interessenkonflikt-Erklärungen). Die Interessenkonflikte wurden lt. LL-Report S. 6f. innerhalb der Autorengruppe diskutiert und von einem unabhängigen IK-Beauftragten der Deutschen Gesellschaft für Neurologie als für die LL unproblematisch beurteilt.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

3 der 11 Autoren geben differenziert unter Auflistung der betroffenen Unternehmen vorhandene IK an.

3

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

1

Enthaltung bei Abstimmungen

"Diese (Industrie)-Verbindungen stellen jedoch keine thematisch relevanten Interessenkonflikte für die Bearbeitung der Leitlinie dar. Die übrigen Autoren haben keinerlei Industriebeziehungen. Somit sind mehr als 50% des Redaktionskomitees frei von Interessenkonflikten. Durch die erwiesene Fachkompetenz der Autoren und die Zusammensetzung der Redaktion ist die Objektivität der Leitlinie gewahrt.“ Die LL-Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass trotz der vorliegenden IK "kein verzerrtes Gruppenurteil zu erwarten sei. Alle Teilnehmer konnten demzufolge abstimmen" (LL-Report S. 7).
Hier fällt die Bewertung schwer. Wenn tatsächlich keiner der Autoren finanzielle Verbindungen zu einem Hersteller der empfohlenen Medikamente hatte, wäre eine Enthaltungsregel nicht erforderlich und wir könnten bei diesem Kriterium die volle Punktzahl vergeben. Hier fehlt jedoch eine entsprechend explizite Aussage. Dass die geringe Anzahl von Teilnehmern mit IK das Abstimmungsergebnis ohnehin nicht entscheidend beeinflussen würde oder dass fachlich Konsens über bestimmte Empfehlungen besteht, ist kein ausreichender Grund, auf eine Enthaltungsregel zu verzichten. Daher 1 Punkt für eine implizite Enthaltungsregel.

0

Externe Beratung der Leitlinie

1

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Alle Abstimmungsergebnisse erfolgten einstimmig (LL-Report S. 5)


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

9

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Es ist wichtig, dass die LL zu einem so schweren Krankheitsbild vom S1- auf ein S2k-Niveau angehoben wurde. Der Umgang mit den erfreulich wenigen IK ist prinzipiell vorbildlich, vor allem die externe Bewertung der Interessenkonflikte. Dass Enthaltungen verzichtbar waren, ist aber für den Nutzer nicht ausreichend nachvollziehbar dargelegt. Es geht nicht um die Beeinflussung des erwartbaren Gruppenurteils durch IK, sondern um das möglicherweise verzerrte Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder der LL-Gruppe. Hier wäre bei der Neuauflage 2018 ein wenig nachzubessern.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.