Management der ambulant erworbenen Pneumonie bei Kindern und Jugendlichen (pCAP)

Erscheinungsjahr (Stand): 2017

Klassifikation: s2k

Registernummer: 048-013

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektologie (DGPI),
Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 0

Bewertung durch leitlinienwatch.de

02.07.17


Pkt.

Bewertungskriterium

0

Transparenz

Von 24 Mitgliedern der Arbeitsgruppe deklarieren 14 IK, 4 deklarieren, keine IK zu haben, von 6 Mitgliedern liegen keine Angaben vor (Dokument "Interessenkonflikte"). Bei den deklarierten IK machen 10 Beteiligten lediglich pauschale Angaben (ja/nein), oft mit dem Zusatz "kein Zusammenhang mit der Leitlinie". Dies kommt einer Selbstbewertung mit verdeckten Karten gleich, die das AWMF-Reglement nicht vorsieht.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

s.o.

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Von 3 Koordinatoren deklarieren 2 IK (Dokument "Interessenkonflikterklärungen").

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Eine Enthaltungsregel wird angedeutet: "...so hätte beispielsweise persönliche Mitarbeit oder eines Angehörigen bei Diagnostika- oder Antiinfektiva-Herstellern, das Vorhandensein entsprechender Patente- oder Aktienbesitz zu einem Ausschluss von der jeweiligen Abstimmung geführt. (Leitlinienreport S. 9). Beraterverträge mit einem Hersteller (Pfizer) empfohlener Antibiotika wurden offenbar nicht als Grund für eine Enthaltung angesehen. Daher ist eine ernstgemeinte Enthaltungsregel nicht erkennbar.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es fand keine externe Beratung durch Fachöffentlichkeit oder Patienten über eine öffentlich zugängliche Website statt (Leitlinienreport S. 8)

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Es wurden Quell-Leitlinien berücksichtigt (Leitlinienreport S. 4)
- Ausdrückliches Bemühen um eine kritische und rationale Antibiotikatherapie (Leitlinienreport, S. 6)


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

4

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Eine wichtige Leitlinie zu einem hochrelevanten Thema der täglichen Praxis.
Leider entspricht der Umgang mit den vielfältigen Interessenkonflikten nicht den Anforderungen der AWMF:
- für ein Viertel der Mitglieder der Arbeitsgruppe liegt nach Veröffentlichung der Leitlinie keine Erklärung der Interessenkonflikte vor; die AWMF fordert die IK-Erklärungen vor Beginn der konkreten Leitlinienarbeit.
- die Mehrzahl der deklarierten Interessenkonflikte sind nur pauschal angegeben mit ja/nein; die AWMF fordert hier eine detaillierte Angabe unter Nennung der beteiligten Unternehmen.
- die Mehrzahl der Koordinatoren deklariert Interessenkonflikte; die AWMF empfiehlt seit Juni 2016, dass zumindest die Koordinatoren der Leitlinien keine IK aufweisen.
- der Leitlinienreport gibt an, die Interessenkonflikte jedes Mitglieds der Arbeitsgruppe seien "individuell überprüft" worden (Leitlinienreport S. 9); nicht angegeben ist. Wer diese Überprüfung vorgenommen hat, wird nicht deutlich; die AWMF empfiehlt hier eine externe Beurteilung.
Aufgrund der Verstöße gegen die AWMF-Regeln von 2010 und 2016 (http://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20160630_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.3_Betaversionf.pdf) bleibt unklar, warum diese Leitlinie überhaupt von der AWMF ins Leitlinienregister aufgenommen wurde. Wir empfehlen den Autoren, auch angesichts der noch langen Gültigkeit bis 2022, die Leitlinie zurückzuziehen. Diese Empfehlung folgt dem AWMF-Reglement von 2010: "Fertige Leitlinien, bei denen die Finanzierung Interessenkonflikte enthält oder die Interessenkonflikte einzelner Mitwirkender nicht transparent sind, werden nicht in das AWMF-Register aufgenommen."

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.