Langzeitanwendung von Opioiden bei chronischen nicht-tumorbedingten Schmerzen

Erscheinungsjahr (Stand): 2020

Klassifikation: s3

Registernummer: 145-003

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 29

Bewertung durch leitlinienwatch.de

23.04.20


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Der Umgang mit Interessenkonflikten wird detailliert beschrieben (Leitlinienreport S. 30-33). Die Interessenkonflikte werden differenziert dargestellt (Leitlinienreport ab S. 68) Sie werden von Personen bewertet, die selbst nicht in die Leitlinie involviert sind. Es wäre allerdings zu begrüßen, wenn die Bewertung der IK-Erklärungen nicht durch 2 Präsidiumsmitglieder der federführenden Fachgesellschaft vorgenommen würden. Dann müsste z.B. nicht die Präsidentin die IK-Erklärung ihres Vizepräsidenten evaluieren (wie im vorliegenden Fall). Positiv ist die dokumentierte Bewertung der Interessenkonflikte mit vorgeschlagener Konsequenz in der rechten Randspalte der IK-Erklärungen.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

9 der 33 Autoren gaben Zuwendungen von Firmen an, die Opioide produzieren. Dieses muss nach gängiger Definition als IK bewertet werden, obwohl die IK-Tabelle nur bei 5 von ihnen auch einen IK als gegeben ansieht. Offenbar wurden einige Opiathersteller nicht als solche erkannt (Grünenthal, Pfizer, Hexal, Merck Serono). Damit ist die Bewertung der IK insgesamt wenig valide.
Es fällt bei der Offenlegung der Interessenkonflikte eine Diskrepanz auf: Die Tabelle mit den IK-Erklärungen auf S. 68 ff. des Leitlinienreports weist 33 Personen auf. Aber auf S. 33 findet sich folgende Feststellung: "32 Mitglieder der Konsensusgruppe hatte keine, 2 hatten geringe und 3 hatten mäßige Interessenkonflikte". Das wären 37 Mitglieder und somit 4 mehr als in der Tabelle mit den IK-Erklärungen aufgeführt. Wo finden sich die IK-Erklärungen dieser 4 Autoren?

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Von den 11 Mitgliedern der Steuergruppe weist nur ein Mitglied IK auf.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Durch die externe Bewertung wurden 3 moderate und 2 geringe IK konstatiert. Den Autoren mit moderaten IK werden konkrete Stimmenthaltungen vorgegeben, bei den geringen IK heißt es lediglich "ggf. Stimmenthaltung." Frage: durften sie das selbst entscheiden? Aufgrund der nicht ganz vollständigen Erfassung der IK und der unzureichenden Bewertung (s.o.) ist nicht sichergestellt, dass sich alle Beteiligten mit IK tatsächlich enthalten haben.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Eine externe Begutachtung erfolgte durch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und 3 weitere externe Gutachter. Die Kommentare der Gutachter wurden einer intensiven Prüfung durch die Steuergruppe unterzogen. Im Falle einer fehlenden Zustimmung eines Mitglieds der Steuergruppe zu einer Änderung wurde über diese in einem Delphi-Verfahren abgestimmt. Darüber hinaus gab es auch eine öffentliche Kommentierungsphase. Alle Kommentare und der Umgang mit ihnen werden in den Anlage 2 und 3 des Leitlinienreports detailliert dargestellt.
Die Patientenleitlinie wurde bei den Treffen von zwei Selbsthilfegruppe von SchmerzLos (16 Teilnehmer) diskutiert und für gut befunden.

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Erfreulich ist die detaillierte Umsetzung der AWMF-Empfehlung bezüglich des Umgangs mit IK. Auch der Einsatz formaler Techniken zur Reduktion von Verzerrungsrisiken und die ausgewogene Gruppenzusammensetzung mit Pluralität der Interessen ist positiv zu werten.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

13

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Insgesamt werden die AWMF-Empfehlungen zum Umgangs mit IK gut umgesetzt. Im Vergleich zu der letzten Version der Leitlinie ist die Darstellung der IK deutlich transparenter. Immerhin 3 Seiten des Leitlinienreports widmen sich der Darlegung von und dem Umgang mit IK. Sehr erfreulich ist, dass die große Mehrheit der Steuergruppe keine IK aufweist (10 von 11; letzte Version 7 von 16). Im Unterschied zur letzten Version wurden nunmehr Stimmenthaltungen implementiert.
Wünschenswert wäre eine externe Bewertung der Interessenkonflikte durch Personen, die nicht dem Präsidium der federführenden Gesellschaft angehören. Zuwendungen von Opioid-Herstellern sollten bei einer Opioid-Leitlinie konsequent als IK bewertet wurden.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.