Kutane Lyme Borreliose

Erscheinungsjahr (Stand): 2016

Klassifikation: s2k

Registernummer: 013-044

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 22

Bewertung durch leitlinienwatch.de

30.10.16


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

Alle Mitglieder der Steuerungsgruppe und der Konsensuskonferenz haben IK-Erklärungen abgegeben, ganz überwiegend differenziert unter Angabe der betroffenen Firmen (LL-Report S. 8 ff.). Bei einem Mitglied der Steuerungsgruppe findet sich jedoch in der IK-Erklärung bei einem Punkt nur der Hinweis "Advisory Board". Da derselbe Autor darüber hinaus in einer anderen IK-Erklärung angab, Gelder von 6 pharmazeutischen Unternehmen für Vorträge, Beratungsaktivitäten und Reisen bekommen zu haben, die in dieser LL nicht deklariert werden, gibt es hier nur einen Punkt.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

16/25 Teilnehmern der Konsensuskonferenz räumen IK ein (LL-Report S. 8 ff.).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Alle Mitglieder der Steuerungsgruppe räumen IK ein, ein Mitglied verzichtet als Konsequenz der "gen. Interessenkonflikte" (LL-Report S. 11) auf jede Stimmberechtigung.

1

Enthaltung bei Abstimmungen

LL-Report S. 7

0

Externe Beratung der Leitlinie

Ein externer Review über eine öffentlich zugängliche Website wird nicht erwähnt.

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Breite multidisziplinäre Aufstellung der Konsensuskonferenz unter Einbeziehung von Patientenverbänden,
- Veröffentlichung von Sondervoten dieser Verbände zu einzelnen Fragen (LL-Report S. 6).


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

4

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Es handelt sich um eine in Teilaspekten kontroverse Leitlinie, ablesbar an den Sondervoten. Der Plan, diese S2k-LL bei der nächsten Überarbeitung in eine S3-LL aufzuwerten (LL-Report S. 13) erscheint sinnvoll.
Als Stärke dieser LL ist die Einbeziehung von Patienten- und Betroffenenverbänden mit Stimmrecht zu werten. Es bestehen jedoch zahlreiche IK bei der Steuerungsgruppe und bei den Teilnehmern der Konsensuskonferenz. Man fragt sich, ob es sinnvoll ist, jemanden in die Steuerungsgruppe einer LL zu berufen, dessen IK so ausgeprägt sind, dass er aus eigener Initiative auf jedes Stimmrecht im Rahmen des LL-Prozesses verzichtet.
Neben der Reduktion der IK sollte auch ihre angemessene Regulation angestrebt werden. Dazu gehören:
- eine externe Bewertung der IK und
- eine Steuerungsgruppe, die frei ist von IK.
Auch eine öffentliche externe Beratung der LL vor Veröffentlichung trüge zur Milderung des Einflusses von IK bei.
Als problematisch ist zu werten, dass die Finanzierung der LL anteilig durch die Paul Ehrlich Gesellschaft (PEG) und den Verein Instand eV stattfand - beide Vereine haben als fördernde Mitglieder Hersteller von in der LL empfohlenen Chemotherapeutica (PEG) bzw. Analysegeräten (Instand) (http://www.p-e-g.org/econtext/instmtgl bzw. http://www.instand-ev.de/ueber-instand-ev/mitgliedschaft.html).

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.