Kolorektales Karzinom

Erscheinungsjahr (Stand): 2017

Klassifikation: s3

Registernummer: 021-007OL

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 38

Bewertung durch leitlinienwatch.de

25.01.18


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Interessenkonflikte werden detailliert in Tabelle 23 (ab S. 360 des Leitlinienreports) angegeben und durch einen Interessenkonfliktbeauftragten ohne eigene IK (Mitglied der Leitliniengruppe) bewertet (Leitlinienreport S. 57). Zudem wurde die Relevanz der Interessenkonflikte für die Leitlinie intern bei mehreren Treffen sowie per Email diskutiert (Leitlinienreport S. 57).
Auch existiert neben der Interessenkonflikterklärung der aktualisierten Leitlinie von 2017 eine detaillierte Interessenkonflikterklärung der Mitglieder, die an der Erstellung der Leitlinie 2011/2012 mitgewirkt haben (34 der 46 Mitglieder mit Interessenkonflikten).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

34 der 56 Mitglieder der Leitliniengruppe geben IK an.

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide Leitlinienkoordinatoren geben wirtschaftliche Beziehungen zu Unternehmen aus der Pharma- und Medizingeräteindustrie an. Einer der beiden federführenden Autoren hat dabei umfangreiche IK inklusive zahlreicher eigener Patentanmeldungen, darunter auch solche mit thematischem Bezug zur Leitlinie (vgl. Leitlinienreport S. 364 und S. 365).
Von den 15 AG-Leitern der verschiedenen Arbeitsgruppen liegt für 6 nur eine IK-Erklärung aus dem Jahr 2011/2012 vor. Insgesamt geben 9 der 15 AG-Leiter (IK-Erklärung aus den Jahren 2012 bzw. 2017) IK an, für ein Mitglied liegt keine IK-Erklärung vor.

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Es wurde keine Regel zur Enthaltung etabliert mit der Begründung, dass auf Grund anderer Maßnahmen die Gefahr der Verzerrung durch IK ausreichend minimiert worden sei (Leitlinienreport S. 57).

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es erfolgte keine externe öffentliche Begutachtung der Leitlinie (Leitlinienreport S. 57).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Offene Diskussion der IK in der Leitliniengruppe zu Beginn der Zusammenarbeit mit Erörterung der Konsequenzen
- Plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe mit Beteiligung von zahlreichen Fachgesellschaften und Organisationen sowie Methodikern und Patientenvertretern
- Berücksichtigung von Quellleitlinien, bei Version 1 auch von Cochrane / Systematic Reviews (Leitlinienreport S. 34/35)
- Starker Konsens (>95% Zustimmung) bei etwa 2/3 der Empfehlungen, Konsens (>75% Zustimmung) bei fast allen anderen Empfehlungen
- Unterstützung der Evidenzaufbereitung durch Methodiker
- Beauftragung externer Methodiker für die Evidenzaufbereitung bei „politisch besonders brisante[n] Themen“ (gemeint ist für Version 2 offenbar ein Thema, nämlich der Einsatz von Angiogenesehemmern und anti-EGFR-Antikörpern bei Patienten mit metastasiertem kolorektalem Karzinom, s. Leitlinienreport S. 34)


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

8

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Methodisch hochwertige und aufwändig erstellte Leitlinie unter Beteiligung von zahlreichen Fachgesellschaften und Organisationen sowie von Methodikern und Patientenvertretern. Es handelt sich um die Aktualisierung (Version 2 von 2017) der ursprünglich 2012 veröffentlichten Leitlinie.
Im Vergleich zur vorherigen Version aus dem Jahr 2012 Abfall von 9 auf 8 Punkte hinsichtlich der Bewertung durch Leitlinienwatch.
Die im Leitlinienreport implizierte Schlussfolgerung (S. 57), dass die hohe methodische Qualität der Leitline die IK der Leitlinienautoren unproblematisch macht und Enthaltungsregelungen verzichtbar sind, ist unseres Erachtens nicht zulässig. Wir stufen jede finanzielle Beziehung zu einer Firma als IK ein, wenn nachvollziehbare Angaben zur Verdeutlichung des Bezugs (oder fehlenden Bezugs) zur Leitlinie fehlen, beispielsweise durch Nennung relevanter Produkte hinter den Firmennamen.
Der unverändert hohe Anteil an Leitlinienautoren mit IK bleibt aus unserer Sicht problematisch, insbesondere die umfangreichen IK eines der Koordinatoren.
Eine zukünftige Leitliniengruppe sollte auch im Hinblick auf größtmögliche Neutralität zusammengesetzt werden. Leitlinienautoren sollten erwägen, bestehende finanzielle Beziehungen zu den Herstellern zu lösen, und die Empfehlungen der AWMF zum Umgang mit IK sollten konsequent umgesetzt werden: http://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20160630_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.3_Betaversionf.pdf

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.