Klinische Ernährung in der Geriatrie

Erscheinungsjahr (Stand): 2013

Klassifikation: s3

Registernummer: 073-019

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 12

Bewertung durch leitlinienwatch.de

14.06.16


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Angaben zu IK der Autoren werden nur pauschal angegeben und durch das "Steering-Committee" bewertet. Allerdings geben alle Mitglieder des "Steering-Committee" IK wegen finanziellen Beziehungen zu pharmazeutischen Unternehmen an, von einem Mitglied fehlen die Angaben (s. S. 24 und ab S. 29 LL-Report). Aufgrund der pauschalen Angabe der IK ist nicht ersichtlich, ob sich die IK auf Hersteller von Produkten beziehen, die in der Leitlinie bewertet werden, beispielsweise Ernährungslösungen. Daher können nur 2 Punkte vergeben werden.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Mehr als 50 % der Autoren geben finanzielle Verbindungen mit pharmazeutischen Unternehmen an, darunter Beratertätigkeiten (s. Langfassung S. 1 und LL-Report ab S. 29).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Der Koordinator (laut http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/073-019.html) gibt relevante Interessenkonflikte an (LL-Report S. 29)

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Die dokumentierten IK führten zu keiner Konsequenz.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Eine externe Beratung über eine öffentlich zugängliche Website fand nicht statt (s. S. 23 LL-Report).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Plurale Zusammensetzung der LL-Gruppe,
- Verwendung von Quell-Leitlinien und Cochrane-Reviews,
- Systematische Literaturrecherche und Bewertung (einschl. Bias-Risiko der berücksichtigten Studien)


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

5

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Die LL wurde als Teil eines S3-LL-Projekts zur klinischen Ernährung erstellt. Beteiligt sind unter vielen anderen auch ein Angestellter eines pharmazeutischen Unternehmens und ein Angestellter einer Beratungsfirma für pharmazeutische Unternehmen (S. 24 LL-Report). Eine Konsequenz aus diesen IK wurde nicht gezogen, ebenso wie bei allen anderen Autoren. Für die nächste Überarbeitung regen wir die vollständige Offenlegung der Interessenkonflikte an, ein nachvollziehbares Bewertungsverfahren und angemessene Konsequenzen, beispielsweise eine Enthaltungsregel bei einzelnen Abstimmungen für Beteiligte mit moderaten Interessenkonflikten (z.B. Vortragshonoraren) und einen Ausschluss von Beteiligten mit Beraterverträgen von Herstellern der Produkte, die in der Leitlinie bewertet werden.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.