Klinische Ernährung in der Gastroenterologie (Teil 2) – Pankreas

Erscheinungsjahr (Stand): 2014

Klassifikation: s3

Registernummer: 073-025

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 3

Bewertung durch leitlinienwatch.de

02.10.16


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Die Interessenkonflikte wurden mit dem üblichen Formblatt der AWMF erfasst. Es fehlt jedoch die detaillierte Angabe der involvierten Firmen in den Leitliniendokumenten (Leitlinienreport, S. 29 ff.). Die IK wurden durch das Steering-Komitee bewertet, daher 2 Punkte.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Alle Teilnehmer der Leitlinien-Gruppe und des Steering-Commitee Langfassung der LL, S.1) geben Interessenkonflikte an (Leitlinienreport, S. 29 ff.).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Der federführende Autor gibt finanzielle Interessenkonflikte an (Leitlinienreport, S. 29 ff.).

0

Enthaltung bei Abstimmungen

Eine Enthaltungsregel ist im Leitlinienreport nicht dokumentiert.

0

Externe Beratung der Leitlinie

Die Langversion der Leitlinie wurde den Vorständen der beteiligten Fachgesellschaften vorgelegt, eine externe Beratung durch die Fachöffentlichkeit fand jedoch nicht statt (Leitlinienreport, S. 23).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Systematische Literaturrecherche,
Verwendung von Quell-Leitlinien und Cochrane-Reviews,
Starker Konsens bei den meisten Empfehlungen.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

5

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Diese Leitlinie zeigt mehrere Schwächen im Umgang mit Interessenkonflikten. Der Anteil an Autoren mit Interessenkonflikten ist hoch, gleichzeitig sind kaum Anstrengungen zur Verringerung ihres möglichen Einflusses erkennbar.
Bei einer Überarbeitung sollten die Interessenkonflikte transparent dargestellt werden, außerdem die Bewertungskriterien und die Bewertung selbst, insbesondere der Bezug zu den Leitlinienempfehlungen. Bisher wurde offenbar ein IK dann als gering angesehen, wenn der Betreffende nicht hauptberuflich für den Geldgeber tätig war. Das allgemeine Verständnis von IK umfasst jedoch die Annahme von Geldern von einem Hersteller der zu bewertenden Produkte. Weiterhin ist eine Enthaltungsregel erforderlich sowie eine Dokumentation, wie sie praktiziert wurde. Sinnvoll ist auch eine öffentliche Beratung des Leitlinienentwurfs. Positive Beispiele anderer Fachgesellschaften finden sich auf dieser Website.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.