Klinische Ernährung bei Pankreaserkrankungen

Erscheinungsjahr (Stand): 2024

Klassifikation: s3

Registernummer: 073-025

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V.,
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 2

Bewertung durch leitlinienwatch.de

27.04.25


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Der Umgang mit Interessenkonflikten (IK) wird im Leitlinienreport (LL-Report) auf den S.13/14 dargelegt. Wenige Seiten darunter sind die Deklarationen der IK dokumentiert (ohne Seitenzahl). Eine Selbstbewertung der Betroffenen erfolgte ausdrücklich nicht.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Es bestehen folgende Defizite: Unter Teil II. im LL-Report werden für 12 Mitglieder der Arbeitsgruppe detailliert mögliche Interessenkonflikte (IK) abgefragt und dokumentiert. Davon geben 6 Mitglieder (50 %) namentlich benannte Verbindungen zur Pharmaindustrie an. Ein 7. Mitglied (die Patientenvertretung TEB e.V. Selbsthilfe) (s. Leitlinienreport 2.2) gibt keine IK an. Auf der Website der TEB e.V. Selbsthilfe finden sich folgende Angaben: „Eine Quelle für weitere Einnahmen sind allgemeine Spenden von … Firmen, Pharmaunternehmen …. Ein Verzicht auf Gelder der Pharmaindustrie würde bedeuten, dass wir unsere Tätigkeit nur noch in einem sehr eingeschränkten Umfang leisten können. Würde eine ausreichende Unterstützung durch staatliche und nicht staatliche Organisationen … an unsere Selbsthilfeorganisation erfolgen, würden wir keine finanzielle Hilfe der Pharmaindustrie benötigen und in Anspruch nehmen.“ Namentlich werden dort u.a. genannt: „AstraZeneca, Servier, novacure, immunovia, Celgene, Roche.“ Alle genannten Firmen bieten Produkte für die klinische Ernährung an. Daraus ergeben sich zweifellos erhebliche institutionelle IK der Patientenvertretung. Somit weisen mehr als 50% IK auf (7 von 12).

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Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Der als einziger Koordinator Aufgeführte gibt namentlich benannte Interessenkonflikte an (Hexal GmbH). Im Unterschied zu den Mitgliedern der LL-Arbeitsgruppe sehen wir bei einer Vortragstätigkeit für die Fa. Hexal einen Interessenkonflikt (IK). Im Produkt-Portfolio der Fa. Hexal findet sich z.B. Zink (Brausetabletten), welches in der Langfassung der LL den starken Empfehlungsgrad A erhält. Auch wenn der von der Fa. Hexal gesponserte Vortrag sich nicht direkt mit dem LL-Thema befasste, ist er natürlich IK-relevant. Der Mechanismus der Reziprozität bezieht sich nämlich allein auf den Geldgeber und ist unabhängig vom Inhalt des Vortrags.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Insgesamt geben nur 2 Mitglieder des Leitliniengremiums Stimmenthaltung an (s. S. 14 im Leitlinienreport), obwohl in mindestens 7 Fällen Interessenkonflikte erkennbar sind, die jedoch z.T. nicht benannt werden (s.o.).

3

Externe Beratung der Leitlinie

Die LL stand als Konsultationsfassung Anfang 2024 für 5 Wochen auf der Website der DGEM zur Verfügung. Im Kap. III des Anhangs wird der Umgang mit den Änderungsvorschlägen detailliert dargestellt. Eine externe formale Beurteilung erfolgte durch die AWMF.

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Aufbereitung der Studienevidenz durch Methodiker und starker Konsens bei den Empfehlungen.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

10

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Grundsätzlich sollte keine Abstufung in „geringe“, „moderate“ oder „hohe“ IK, sondern lediglich eine dichotome Klassifikation in „ja“ oder „nein“ erfolgen. "Bei der Einstufung als IK ist der geforderte thematische Bezug früherer Vorträge zum Leitlinienthema nicht nachvollziehbar und auch nicht relevant. Warum sollten Autor*innen, die gut bezahlte, firmen-gesponserte Vorträge halten, über die Wertigkeit der von dieser Firma produzierten Präparate mit abstimmen dürfen? Wie bereits unter Kriterium 3 aufgeführt, bezieht sich die Reziprozität einzig auf den Geldgeber und ist unabhängig vom Inhalt des Vortrags. Auch in dieser LL wird erkennbar wenig Wert auf die gezielte Rekrutierung unabhängiger Autor*innen" gelegt. Aus der Perspektive der ärztlichen Anwender von Leitlinien und ihrer Patient*innen gilt jedoch: Personen mit IK sollten nicht zur Mitarbeit in LL-Gremien eingeladen werden (s.a. S. 14 im LL-Report).

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.