Invasive Beatmung und Einsatz extrakorporaler Verfahren bei akuter respiratorischer Insuffizienz

Erscheinungsjahr (Stand): 2017

Klassifikation: s3

Registernummer: 001-021

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 23

Bewertung durch leitlinienwatch.de

19.12.17


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Die Interessenkonflikte werden detailliert aufgeführt (Dokument "Interessenkonflikt-Erklärungen") und durch die Koordinatoren bewertet. Die Bewertung ist vierstufig: 1 = keine IK, 2 = ohne Bezug zur Leitlinie, 3 = geringe Relevanz für die Leitlinie, 4 = erhebliche Relevanz. Advisory boards gelten immer als erheblich relevant. Ansonsten werden recht hohe finanzielle Grenzen für die erhebliche Relevanz gezogen, z.B. Vortragshonorare ab 10.000 € und Forschungsförderung ab 50.000 €. Beteiligte in der Kategorie 4 werden mit einer Ausnahme von bestimmten Abstimmungen ausgeschlossen, die im IK-Dokument kenntlich gemacht werden. Im LL-Report werden die Enthaltungen mit Namen und Kapiteln festgehalten (S. 29).
Den Bezug der angegebenen finanziellen Verbindungen zur Leitlinie ist für den Leser nicht erkennbar. Wir schlagen vor, hinter einem Firmennamen mit Bezug zur LL auch das Produkt zu nennen, z.B. Dräger (Beatmungsgeräte).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

38 von 60 Beteiligten geben finanzielle Verbindungen zu Industrie an. Davon werden 10 durch die Koordinatoren als nicht relevant für die Leitlinie bewertet (Kategorie 2; Dokument "Interessenkonflikterklärungen").

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

2 von 5 Koordinatoren geben IK an (Dokument "Interessenkonflikterklärungen").

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Im LL-Report werden die Enthaltungen mit Namen und Kapiteln festgehalten (S. 29). Da nicht alle Beteiligten mit erheblichen IK zu Enthaltungen aufgefordert wurden (s. Dokument "Interessenkonflikt-Erklärungen") und aus vermutlichauch relevante IK als gering eingestuft wurden (s. Kommentar zu Krit. 1), können wir nur 2 Punkte vergeben.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Vorbildliche öffentliche Konsultation sowie Dokumentation des Umgangs mit den eingegangenen Kommentaren (LL-Report, S. 25-26 und Anhang 2 ab S. 52).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Plurale Zusammensetzung mit Einbeziehung von Patientenvertretern,
- Verwendung und Bewertung von Quell-Leitlinien,
- Systematische Literaturrecherche unter Verwendung der Bewertungskriterien nach SIGN und GRADE,
- Hoher Konsens bei den meisten Empfehlungen


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

13

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Wichtige, arbeitsaufwendige und methodisch hochwertige Leitlinie. Im Umgang mit Interessenkonflikten haben die Koordinatoren wichtige Aspekte der neuen AWMF-Standards umgesetzt (www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/Werkzeuge/20160630_AWMF-Regel_Interessenkonflikte_V2.3_Betaversionf.pdf). Dazu gehören die Bewertung der IK nach ihrem Bezug zur LL und ihrer Schwere, die daraus abgeleiteten Konsequenzen für jeden Beteiligten und die Dokumentation der Enthaltungen bei einzelnen Abstimmungen. Vorbildlich ist die Handhabung und Dokumentation der öffentlichen Konsultationsphase. Gut gefallen hat uns zudem die Diskussion ökonomischer Auswirkungen der LL, die einen zurückhaltenden und kostenbewussten Einsatz der Ressource Beatmung als Grundlage dieser Leitlinie betonen (LL-Report, S. 30-32).
Beim IK-Management sehen wir allerdings noch Spielraum für Verbesserungen: Die Selbstbewertung der Autoren kann entfallen, da sie nicht valide ist (Bias blind spot = der Balken im eigenen Auge); bei den Firmenkontakten mit Bezug zur LL sollte das relevante Produkt genannt werden, weil nur so die Bewertung nachvollziehbar wird; wie von der AWMF vorgeschlagen, sollten 3 Stufen der Relevanz gebildet werden, da beispielsweise 4-stellige Vortragshonorare mindestens einen moderaten IK begründen und auch zum Ausschluss von einzelnen Abstimmungen führen sollten. Für die nächste Neubearbeitung schlagen wir den Koordinatoren außerdem vor, von den beteiligten Fachgesellschaften gezielt Teilnehmer ohne IK anzufordern - auch um die FG bei einer auferlegten Enthaltung nicht stimmlos dastehen zu lassen.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.