Invasive Beatmung und Einsatz extrakorporaler Verfahren bei akuter respiratorischer Insuffizienz

Erscheinungsjahr (Stand): 2025

Klassifikation: s3

Registernummer: 001-021

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 27

Bewertung durch leitlinienwatch.de

03.10.26


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Interessenkonflikte sind insgesamt detailliert dokumentiert. Die Bewertung erfolgte durch das Koordinationsteam, für die Koordinator*innen erfolgte zusätzlich eine Einsicht durch die federführende Fachgesellschaft und die AWMF. Einige unzureichende Angaben in der Interessenkonflikt-Tabelle stören das Bild: Bei einem Autor findet sich in den Kategorien "Bezahlte Autorschaften" und "Forschungsvorhaben" lediglich die Angabe "multiple". Bei anderen finden sich vorläufige Einschätzungen, die nicht in ein finales Leitliniendokument gehören, wie: "Falls Entscheidung zu moderatem Interessenkonflikt: Keine Abstimmung Kap VI" oder "COI: noch nicht bewertet". Bei einem Mitglied wird von der Leitliniengruppe ein geringer Interessenkonflikt gewertet, obwohl keine Konflikte deklariert sind.

1

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Der Interessenkonflikt-Tabelle zufolge werden Interessenkonflikte bei 24 von 106 Mitgliedern der Leitliniengruppe gesehen. Wir werten weitere acht Mitglieder als IK-behaftet, welche Vortrags-, Beratungs- oder bezahlte Forschungstätigkeit für Medizinproduktehersteller deklarieren (bspw. Dräger - Beatmungsgeräte, Resuscitec - ECMO). Erstaunlich ist, dass die Tätigkeit für diese beiden Unternehmen bei einigen Autor*innen als IK gewertet wird, bei anderen aber nicht. Insgesamt liegen nach unserer Auswertung bei 32/106 und damit 30% der Mitglieder Interessenkonflikte vor.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Drei der fünf Mitglieder des Koordinationsteams deklarieren Interessenkonflikte. Bei einem der drei Koordinierenden wird im Leitlinienreport detailliert begründet, warum man eine übernommene Arbeitsgruppenleitung trotz eines problematischen IK für akzeptabel hält (S. 41). Leider wird nicht darauf eingegangen, warum im Widerspruch zum AWMF-Regelwerk (https://www.awmf.org/regelwerk/erklaerung-von-interessen-und-umgang-mit-interessenkonflikten) überhaupt Koordinierende mit Interessenkonflikten benannt wurden. Hoffnung für die Zukunft geben dagegen die im LL-Report benannten acht "Nachwuchs-Koordinator:innen" (S. 11), von denen lediglich eine Interessenkonflikte hat.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Abstimmungsenthaltungen sind dokumentiert (Leitlinienreport S. 39 f.). In dieser Leitlinie scheint das AWMF-Regelwerk flexibel gehandhabt worden zu sein. So haben in mehreren Fällen auch als "gering" eingestufte Interessenkonflikte eine themenbezogene Abstimmungsenthaltung zur Folge, was wir ausdrücklich begrüßen. In zwei Fällen findet sich jedoch auch die Angabe "COI: gering: Keine Einschränkung" (also weniger als die von der AWMF geforderte Limitierung von Leitungsfunktionen). Dies sehen wir zumindest ohne weiteren Kommentar als unangemessene "Flexibilisierung" an, auch wenn letztlich keiner der beiden Autoren eine Leitungsfunktion ausübt.

3

Externe Beratung der Leitlinie

Es erfolgte eine knapp zweimonatige öffentliche Konsultationsphase. Die dabei eingegangenen Vorschläge sowie ggf. daraus folgende Änderungen sind im Leitlinienreport umfassend dokumentiert.

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Wir vergeben Bonuspunkte für
- die plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe mit Beteiligung von Patientenvertreter*innen, Intensivpflegekräften und Physiotherapeut*innen,
- die systematische Literaturrecherche, Studienbewertung in Anlehnung an das GRADE-System, die Einbeziehung systematischer Reviews und von Quellleitlinien nachweislich hoher Qualität,
- sowie für die meist im starken Konsens verabschiedeten Empfehlungen, was gegen einen größeren Einfluss von Interessenkonflikten auf die Leitlinienempfehlungen spricht.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

12

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Bei der Leitlinie handelt es sich um die Aktualisierung einer Version von 2017. Unsere aktuelle Bewertung ist nicht direkt mit jener der Vorversion vergleichbar, da wir unsere Kriterien in der Zwischenzeit teilweise verschärft haben.

Insgesamt handelt es sich um eine methodisch hochwertige und sehr umfangreiche Leitlinie. Positiv stechen bei der jetzt bewerteten Version die systematische Evidenzrecherche und -bewertung hevor, die Beteiligung zahlreicher (auch nicht-ärztlicher) Fachgesellschaften sowie die im Vergleich mit vielen anderen AWMF-Leitlinien umfassendere Dokumentation bzgl. des Umgangs mit Interessenkonflikten. So werden im Leitlinienreport die Stimmenthaltungen aufgrund von Interessenkonflikten noch einmal zusammengefasst dargestellt (S. 39) und zwei problematische Interessenkonflikte sowie der Umgang mit ihnen transparent gemacht (S. 40 f.).

Besonders hervorheben möchten wir, dass zumindest in einigen Fällen auch als gering eingestufte Interessenkonflikte in dieser Leitlinie eine themenbezogene Abstimmungsenthaltung zur Folge haben. Die Leitliniengruppe geht hier mit gutem Beispiel voran und übertrifft die Anforderungen des AWMF-Regelwerks. Wir fordern in unseren Bewertungen schon lange eine Abstimmungsenthaltung auch bei sogenannten "geringen" Interessenkonflikten, da bspw. auch geringe Vortragshonorare das Risiko einer unterbewusst verzerrten Entscheidung erhöhen.

Kritik verdient vor allem, dass entgegen der Vorgaben des AWMF-Regelwerks die Mehrzahl der Koordinierenden (3 von 5) Interessenkonflikte aufweist. Vielleicht kann die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin für eine kommende Aktualisierung der Leitlinie ein Koordinationsteam aus den aktuell benannten und Interessenkonflikt-freien Nachwuchs-Koordinator*innen bilden. Diese sind ein gutes Beispiel dafür, dass wissenschaftlich-ärztliche Tätigkeit und Interessenkonflikte nicht wie ein Automatismus miteinander einhergehen müssen, sondern letztere stets Folge einer bewussten persönlichen Entscheidung sind. Und wie beim Rauchen gilt: meist ist es einfacher, man fängt gar nicht erst damit an.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.