Hepatozelluläres Karzinom und biliäre Karzinome

Erscheinungsjahr (Stand): 2021

Klassifikation: s3

Registernummer: 032-053OL

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 33

Bewertung durch leitlinienwatch.de

29.08.21


Pkt.

Bewertungskriterium

2

Transparenz

Die Interessenkonflikte sind transparent dokumentiert (LL-Report ab S.86). Am rechten Rand findet sich übersichtlich die Bewertung der Interessenkonflikte und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Es wird jedoch nicht deutlich, ob es sich tatsächlich um eine Fremdbewertung der IK handelt, da nicht benannt wird, wer tatsächlich bewertet hat. Zudem befremdet der Bewertungsmaßstab: Erst jenseits von 5000,- Euro pro Jahr und Firma wird ein moderater Interessenkonflikt erkannt, der zur Enthaltung bei thematisch bezogenen Abstimmungen führt. Damit würden langjährige Beraterverträge, die den Experten auf die Interessen der Firma orientieren, mit Honoraren von mehreren zehntausend Euro als unbedenklich erklärt. Diese Einschätzung teilen wir nicht, auch in der Öffentlichkeit wird die Ablehnung überwiegen. Daher können wir auch nicht die Bewertungen der Interessenkonflikte übernehmen, sondern zählen alle Firmenkontakte als Interessenkonflikt. Wir wissen, dass es auch unproblematische Firmenverbindungen im Hinblick auf eine Leitlinie geben kann. Es ist jedoch Aufgabe der herausgebenden Fachgesellschaft, hier zustimmungsfähige Kriterien anzulegen, um die Spreu vom Weizen zu trennen.
Ergänzung (September 2022): In der aktualisierten Fassung der Leitlinie vom Juli 2022 werden Beraterverträge und Industriedrittmittel als moderater Interessenkonflikt bewertet, die unabhängig von der Höhe des Betrags zur Enthaltung bei Abstimmungen führen. Wir begrüßen diesen Reformschritt ausdrücklich. Unsere Bewertung lassen wir vorerst unverändert, da nur wenige Empfehlungen modifiziert wurden und somit der überwiegende Teil der Leitlinie (>90%) noch unter den alten Voraussetzungen entstanden ist.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

44 von 69 Beteiligten geben Interessenkonflikte an. Zieht man die nicht stimmberechtigten ab, verbleiben 35 von 60 mit IK.

2

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Von den vier als Koordinatoren genannten (LL-Report, S.8) geben drei IK an. Die vierte hatte koordinative Aufgaben ohne Bezug zu den Inhalten der Leitlinie (persönliche Mitteilung des Leitliniensekretariats).
Positiv ist folgende Regel zu werten: "Im Hinblick auf die AG-Leiter wurde darauf geachtet, dass einem Mitglied der Steuergruppe mit einem moderateren Interessenkonflikt ein weiteres Mitglied der Steuergruppe mit keinem oder lediglich geringem Interessenkonflikt zur Seite gestellt wurde."
Die 11 Arbeitsgruppenleiter sind nur in der Langfassung der Leitlinie eindeutig erkennbar, nicht im LL-Report. Wir zählen 6 mit Interessenkonflikten, drei ohne und zwei ohne Angaben. Bei einer AG geben beide AG-Leiter IK an, insofern wurde die obige Regel hier offenbar nicht ganz konsequent umgesetzt.

2

Enthaltung bei Abstimmungen

Stimmenthaltungen werden für 5 Beteiligte festgelegt. Zahlreiche weitere Teilnehmer müssen sich nicht enthalten, obwohl Beziehungen zu den Herstellern der in der Leitlinie bewerteten Produkte bestehen. Offenbar lagen die Bezüge unter dem als kritisch angesehenen Betrag von 5000,- Euro pro Firma und Jahr (s.o.)

3

Externe Beratung der Leitlinie

Vorbildliche Dokumentation des Umgangs mit Änderungsvorschlägen (LL-Report ab S. 51).

3

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

- Systematische Literaturrecherche und Bewertung durch unabhängige Methodiker,
- Plurale Zusammensetzung der Leitliniengruppe
- Offene Diskussion zum Umgang mit Interessenkonflikten zu Beginn der Konsenskonferenz


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

12

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Methodisch hochwertige und klinisch relevante S3-Leitlinie. Die Interessenkonflikte sind transparent dokumentiert. Dass erst bei einer Zuwendung von 5000,- Euro pro Jahr ein relevanter Interessenkonflikt erkannt wird, der zur Stimmenthaltung führt, ist jedoch nicht akzeptabel. Diese Grenze wirkt wie eine Notlösung, weil offenbar zu viele Leute beteiligt waren, die bei den Herstellern der zu bewertenden unter Vertrag stehen oder standen und deren Stimmenthaltung die Arbeitsfähigkeit der Konsensuskonferenz gefährdet hätte. Für die nächste Überarbeitung der Leitlinie empfehlen wir das vom amerikanischen Institute of Medicine für LL-Autoren vorgeschlagene "Divestment", also die Beendigung der Industriebeziehungen, wie sie beispielsweise von vielen Mitgliedern der AKdÄ in den letzten Jahren umgesetzt wurde. Weiterhin sollten unabhängige Leitlinienautoren gezielt aufgebaut und gefördert werden. Die Bewertung der Interessenkonflikte muss explizit einem externen Gremium übertragen werden.

Ergänzung (September 2022): In der aktualisierten Fassung der Leitlinie vom Juli 2022 werden Beraterverträge und Industriedrittmittel als moderater Interessenkonflikt bewertet, die unabhängig von der Höhe des Betrags zur Enthaltung bei Abstimmungen führen. Wir begrüßen diesen Reformschritt ausdrücklich. Unsere Bewertung lassen wir vorerst unverändert, da nur wenige Empfehlungen modifiziert wurden und somit der überwiegende Teil der Leitlinie (>90%) noch unter den alten Voraussetzungen entstanden ist.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.