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Gastroösophageale Refluxkrankheit

Erscheinungsjahr (Stand): 2014

Klassifikation: s2k

Registernummer: 021-013

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 5

Bewertung durch leitlinienwatch.de

12.12.15


Pkt.

Bewertungskriterium

1

Transparenz

Interessenkonflikte werden nach ihrer Art differenziert (Beratertätigkeit, Vortragstätigkeit, Forschungskooperation, usw.), ansonsten aber nur mit ja/nein angegeben (Leitlinienreport, S. 10ff.).

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

27 von 33 Beteiligten geben Interessenkonflikte an (Leitlinienreport, S. 10ff.). Eine Bewertung der Relevanz dieser IK fehlt.

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Alle drei Koordinatoren (Langfassung der LL, S. 4f.) geben Interessenkonflikte an (Leitlinienreport, S. 10ff.).

1

Enthaltung bei Abstimmungen

Es gibt eine Regel zur Enthaltung. Ob es tatsächlich Enthaltungen aufgrund von IK gab, wird nicht deutlich. In der Langfassung finden sich keine detaillierten Abstimmungsergebnisse (Leitlinienreport, S. 9).

0

Externe Beratung der Leitlinie

Es erfolgte eine Beratung durch die beteiligten Fachgesellschaften, jedoch keine öffentliche externe Beratung der Leitlinie (Leitlinienreport, S. 8).

1

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Offene Diskussion von Interessenkonflikten in der Leitliniengruppe mit Vereinbarung einer Enthaltungsregel (allerdings bleibt unerwähnt, ob sie auch befolgt wurde). Die Dokumentation, wie die Enthaltungsregel in die Praxis umgesetzt wurden, ist ein methodisches Qualitätsmerkmal einer LL - ganz so wie Autoren klinischer Studien angeben müssen, wie sie verblindet und randomisiert haben.


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

3

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Obwohl es einen einstimmigen Beschluss zur Enthaltung bei relevanten Interessenkonflikten in dieser Leitlinie gibt, führt die Intransparenz bei der Anwendung dieser Regel zu Punktabzug. Zukünftige Überarbeitungen sollten zudem eine Offenlegung und eine differenzierte Bewertung der IK einschließen. Zudem sollten unabhängige Autoren für zukünftige Überarbeitungen der LL gewonnen werden.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.