Gastroösophageale Refluxkrankheit und eosinophile Ösophagitis

Erscheinungsjahr (Stand): 2023

Klassifikation: s2k

Registernummer: 021-013

Federführende Fachgesellschaft(en):
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Weitere beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen: 4

Bewertung durch leitlinienwatch.de

25.05.23


Pkt.

Bewertungskriterium

3

Transparenz

Alle Beteiligten gaben auf dem entsprechenden AWMF-Formular ihre Interessenkonflikt-Erklärungen ab (Leitlinienreport S. 38ff.). Diese wurden von den beiden Koordinatoren sowie einer Mitarbeiterin der AWMF bewertet und der Konsensuskonferenz zur abschließenden Bewertung vorgelegt. Als problematisch erachten wir, dass die Bewertung mehrheitlich (2:1) von den beiden Koordinatoren vorgenommen wurde, die selber Interessenkonflikte aufweisen.

0

Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe

Nur 4 der 25 Beteiligten weisen keine Interessenkonflikte auf (davon ein Patientenvertreter und 2 Methodiker).

0

Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden AutorenUnabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren

Beide Koordinatoren weisen Interessenkonflikte auf.

3

Enthaltung bei Abstimmungen

Die 6 Autoren mit moderaten Interessenkonflikten hatten sich bei Themen, die auch konkret benannt wurden, zu enthalten, bzw. es fanden Doppelabstimmungen statt (1x mit und 1x ohne die Betroffenen; anonym): Leitlinienreport S. 18.

2

Externe Beratung der Leitlinie

Die Konsultationsfassung der Leitlinie stand auf der GGVS-Webseite 4 Wochen lang zwecks Kommentierung zur Verfügung. Unter „Fachöffentlichkeit“ nur Mitglieder der DGVS, der federführenden Fachgesellschaft, zu verstehen, ist u.E. nicht ausreichend. Warum wurde nicht die Fachöffentlichkeit der 4 beteiligten oder auch von internistischen und allgemeinmedizinischen Fachgesellschaften einbezogen? Da aber sämtliche Änderungsvorschläge und die daraus folgende Konsequenzen detailliert dargestellt werden, halten wir dennoch 2 Punkte für angebracht.

2

Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten

Positiv: Das Bewertungssystem für die Relevanz von Interessenkonflikten und die daraus folgende Konsequenz (Enthaltungen) wird transparent dargestellt. Negativ: Warum wird eine bezahlte Vortragstätigkeit oder Autorenschaft, die Themen der Leitlinie berühren, als ein geringer Interessenkonflikt bewertet und somit eine Abstimmung zu diesen Themen zugelassen? Ebenfalls positiv ist die Beteiligung von Methodikern der AWMF und eines Patientenvertreters (allerdings von der Deutschen Colitis-ulcerosa-/Morbus Crohn-Vereinigung).


Erläuterungen zu den Bewertungskriterien

Gesamtpunktzahl

10

Gut! (11-18)

Achtung! (6-10)

Reformbedarf! (0-5)

Kommentar

Im Vergleich zu der vormaligen Version von 2014, die mit mageren 3 Punkten bewertet wurde, ist eine deutliche Verbesserung zu konstatieren. Insbesondere unserer Forderung nach mehr Transparenz bei Bewertung von und Umgang mit Interessenkonflikten wurde entsprochen. Unzureichend ist unverändert die mangelnde Beteiligung unabhängiger Autoren. Lässt man die beiden Methodikerinnen der AWMF und die Patientenvertreterin unberücksichtigt, weist von 22 Autoren nur einer (!) keine Interessenkonflikte auf. Darüber hinaus regen wir für die nächste Aktualisierung an, dass auch allgemein-internistische Fachgesellschaften einbezogen werden.

Hinweis: Die Bewertung wurde sorgfältig auf der Grundlage der publizierten Leitlinie vorgenommen. Wenn Sie einen Fehler bemerken, können Sie uns unter info@leitlinienwatch.de kontaktieren.